gms | German Medical Science

GMS Zeitschrift für Hebammenwissenschaft

Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft e.V. (DGHWi)

ISSN 2366-5076

Realisieren einer Zufallsstichprobe: Das Potential eines Feldzugangs über Einwohnermeldeämter

Übersichtsarbeit

  • corresponding author Manuela Raddatz - Hochschule Osnabrück, Deutschland; Universität Witten/Herdecke, Deutschland
  • Uwe Bettig - Alice Salomon Hochschule Berlin, Deutschland
  • Claudia Hellmers - Hochschule Osnabrück, Deutschland; Universität Witten/Herdecke, Deutschland
  • Friederike zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein - Hochschule Osnabrück, Deutschland; Universität Witten/Herdecke, Deutschland

GMS Z Hebammenwiss 2023;10:Doc04

doi: 10.3205/zhwi000028, urn:nbn:de:0183-zhwi0000280

Dieses ist die deutsche Version des Artikels.
Die englische Version finden Sie unter: http://www.egms.de/en/journals/zhwi/2023-10/zhwi000028.shtml

Eingereicht: 1. April 2022
Angenommen: 5. Oktober 2022
Veröffentlicht: 20. Dezember 2023

© 2023 Raddatz et al.
Dieser Artikel ist ein Open-Access-Artikel und steht unter den Lizenzbedingungen der Creative Commons Attribution 4.0 License (Namensnennung). Lizenz-Angaben siehe http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/.


Zusammenfassung

Hintergrund: In hebammenwissenschaftlicher Forschung sind Mütter eine bedeutende Zielgruppe, zu der sich der Feldzugang oftmals herausfordernd gestaltet. Im Rahmen quantitativer Forschung sind Fragen des Feldzugangs mit Überlegungen zur Realisierung von Repräsentativität verknüpft. Eine – wenn auch nicht hinreichende – Voraussetzung, um Repräsentativität zu erreichen, ist das Ziehen einer Zufallsstichprobe. Studien, die Zufallsstichproben aus Einwohnermeldedaten gewonnen haben, beschreiben das damit verbundene Vorgehen bislang nicht im Detail.

Ziel: Ziel dieses Artikels ist einerseits die Weitergabe Methodik bezogener Erfahrungen aus einer Querschnittsbefragung von Müttern, welche den Feldzugang über Einwohnermeldeämter (EMA) genutzt hat. Andererseits soll zur kritischen Reflexion methodischer Entscheidungen in der Hebammenwissenschaft angeregt werden.

Methodik/Material: Genutzt werden Studienverlaufsdaten aus dem Forschungsprojekt „ROSE“, welches durch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur gefördert und an der Hochschule Osnabrück durchgeführt wurde. Die übergeordnete Frage im geburtshilflichen Teilprojekt von „ROSE“ ist die nach dem Grad der Bedarfsgerechtigkeit der Versorgung in der Region Osnabrück-Emsland.

Ergebnisse: Das Gelingen einer Stichprobengewinnung über EMA ist abhängig von Kenntnissen der Rechtslage sowie von flexiblen Studienbedingungen. Im Projekt „ROSE“ zeigt sich trotz Realisierung einer Zufallsstichprobe keine Übereinstimmung von Grundgesamtheit und Inferenzpopulation.

Schlussfolgerung: Die Adressdatengewinnung über EMA stellt eine in Forschungsentscheidungen einzubeziehende Option dar, um eine Zufallsstichprobe in quantitativen Erhebungen zu realisieren. Das Erreichen von Repräsentativität fordert jedoch weitere methodische Maßnahmen.

Schlüsselwörter: Feldzugang, Zufallsstichprobe, Repräsentativität, Einwohnermeldedaten


Hintergrund

Eine wichtige Zielgruppe für hebammenwissenschaftliche Forschung stellen Frauen in der reproduktiven Lebensphase dar. Verschiedenste Forschungsinteressen bewegen sich um diese Zielgruppe: Wie wird diese Lebensphase erlebt, wie Betreuungssituationen oder spezifische Erfahrungen? Welche Versorgungsbedarfe haben Frauen rund um die Geburt und welche Versorgungsangebote nutzen sie in welcher Form?

Mit welchen Methoden Forschungsfragen auch nachgegangen wird – qualitativen, quantitativen oder kombinierten Methoden – es stellt sich in der Forschungsplanung die zentrale Frage, wie man die notwendigen Daten erheben und auswerten kann. Hierfür ist zunächst die Definition des Forschungsfeldes notwendig, z.B. die Zielgruppe, die geeignete Stichprobe bzw. das Stichprobenverfahren sowie der entsprechend geeignete Feldzugang [5], [14], [18]. Da nicht alle infrage kommenden Individuen an einer Befragung teilnehmen können, ist es unerlässlich eine geeignete Stichprobe zu identifizieren, welche eine wirklichkeitsgetreue Abbildung der Grundgesamtheit darstellt. Nach der Definition des Forschungsfeldes und der Stichprobe stellt sich die Frage des Feldzugangs. Atteslander verortet die Entscheidungen über den Feldzugang bereits als Teil der Gegenstandsbenennung, da sie die Entscheidungen über die Stichproben- bzw. Sample-Beschaffenheit spiegeln ([2], S. 32ff). Stärker forschungspraktisch orientierte Ansätze behandeln den Feldzugang an sich eher unter Gesichtspunkten der Machbarkeit. In der täglichen Forschungspraxis gilt es, diese beiden Pole auszugleichen, wobei methodische Überlegungen zur Umsetzung von Gütekriterien des genutzten Forschungsansatzes dominieren sollten [10]. Das Gütekriterium der externen Validität mit der Forderung nach Verallgemeinerbarkeit von Ergebnissen gilt in der quantitativen Forschung als leitend [11], sodass es bei der Planung des Feldzugangs eine maßgebliche Rolle einnimmt. In diesem Artikel wird der Feldzugang zu Müttern für eine postalische Querschnittsbefragung am Beispiel des Forschungsprojektes „ROSE – das Lernende Gesundheitssystem in der Region Osnabrück-Emsland“ („ROSE“ steht für die Anfangsbuchstaben der Begriffe Region Osnabrück-Emsland) beschrieben und methodisch diskutiert, wobei ein besonderer Fokus auf die Stichprobengenerierung fällt. Das „ROSE“-Projekt, angesiedelt an der Hochschule Osnabrück und gefördert durch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur, verfolgte das zentrale Ziel der Verknüpfung von regionaler Versorgungsforschung und Versorgungspraxis. Dieses Ziel wurde in sieben regional ausgerichteten Teilprojekten aus der gesundheitsbezogenen Versorgungsforschung umgesetzt. Im geburtshilflichen Teilprojekt wurde der übergeordneten Frage nach Bedarfsgerechtigkeit der geburtshilflichen Versorgung in der „ROSE“-Region nachgegangen.

Methodentheoretischer Hintergrund

Quantitative Forschung verfolgt das Ziel, vom Besonderen auf das Allgemeine zu schließen, wobei es sich – im Gegensatz zur qualitativen Forschung – um statistische Verallgemeinerung handelt, nicht um theoretische. In der Anwendung des Begriffes Verallgemeinerbarkeit ist dabei der Referenzpunkt zu beachten, weshalb sich an dieser Stelle eine Klärung des Begriffes Grundgesamtheit lohnt. Mit der Grundgesamtheit ist die Gesamtheit aller Studienobjekte gemeint, über die eine Aussage getroffen werden soll. Die exakte Definition der Grundgesamtheit ist von entscheidender Bedeutung, da sie das Ziehen falscher Schlüsse verhindert [19], [24]. In gesundheitswissenschaftlichen Untersuchungen umfasst die Definition der Grundgesamtheit beispielsweise Merkmale wie Alter, Geschlecht, gesundheits- und versorgungsbezogene Spezifika sowie exakte zeitliche und geografische Eingrenzungen. Eine Verallgemeinerung von Ergebnissen darf ausschließlich auf die vorab definierte Grundgesamtheit erfolgen, nicht auf eine ausgeweitete Population, also beispielsweise nicht auf eine weitere Altersgruppe oder weitere Versorgungskontexte. Würde dies erfolgen, läge eine Übergeneralisierung vor, und damit das Ziehen falscher Schlüsse [19], [24].

In den Gesundheitswissenschaften, wie in den Sozialwissenschaften insgesamt, ist es nur selten sinnvoll bzw. möglich, eine Vollerhebung durchzuführen. In einer Vollerhebung wird jedes Element der Grundgesamtheit in die Untersuchung einbezogen. Dies ist mit zwei Herausforderungen verbunden, die mit dem Umfang der Grundgesamtheit in Zusammenhang stehen. Soll eine große Gruppe von Menschen beforscht werden, so ist die Gruppe einerseits nicht leicht in ihrer Gesamtheit verfügbar und andererseits verursacht das Einbeziehen aller Individuen unverhältnismäßig hohe Kosten. Das Ziehen einer Stichprobe schafft an dieser Stelle Abhilfe. Von der Stichprobe ausgehend werden mittels statistischer Verfahren Schlüsse auf die Grundgesamtheit gezogen – die Ergebnisse werden auf die definierte Grundgesamtheit verallgemeinert. Um einen solchen Schluss möglich zu machen, muss eine Stichprobe zwei Kriterien erfüllen: sie muss erstens eine hinreichende Größe und zweitens Repräsentativität aufweisen [11].

Die Entscheidung für eine hinreichende Stichprobengröße lässt sich mathematisch bzw. statistisch fällen. Maßgeblich ist dabei insbesondere, mit wieviel Vertrauen man Aussagen treffen möchte, das heißt, auf welchen Wert das Konfidenzniveau festgelegt werden soll. Die notwendige Stichprobengröße lässt sich abhängig oder unabhängig von der Größe der Grundgesamtheit mit entsprechenden Formeln berechnen (siehe Abbildung 1 [Abb. 1]) ([2], S. 264ff). Statistikprogramme, wie beispielsweise G*Power, erlauben exakte a priori Stichprobengrößen-Berechnungen in Abhängigkeit von geplanten statistischen Tests und angestrebten Effektgrößen [13].

Das Erreichen von Repräsentativität gestaltet sich diffiziler. Eine Stichprobe ist dann repräsentativ, wenn sich ihre Elemente und die Elemente der Grundgesamtheit in wesentlichen Eigenschaften gleichen, wenn also die Stichprobe ein Miniaturabbild der Grundgesamtheit darstellt ([24], S. 278). Dies zu erreichen, hängt zunächst von der Art der Stichprobenziehung ab. Grundsätzlich werden zwei Arten der Stichprobenziehung unterschieden: die zufällige und die bewusste Auswahl. Bei der bewussten Auswahl werden Kriterien definiert, nach denen die Selektion erfolgt. Eine der Grundgesamtheit entsprechende Verteilung von Merkmalen ist in einer solchen Stichprobe nicht per se gewährleistet. Nur die Zufallsauswahl garantiert, dass jedes Element der Grundgesamtheit eine gleich große und von „Null“ abweichende Chance hat, Teil der Stichprobe zu werden ([19], S. 58; [24], S. 247). Dies ist die Voraussetzung dafür, dass sich Grundgesamtheit und Stichprobe in wesentlichen Merkmalen gleichen. Zudem bietet die Zufallsauswahl die Voraussetzung, den sogenannten Freiwilligen-Bias – eine Form des Selektionsbias – zu begrenzen. Der Freiwilligen-Bias beschreibt den Fehler, der dadurch entstehen kann, dass bevorzugt Menschen mit einem besonderen Interesse an gesundheitlicher Versorgung oder Menschen mit besonders guten bzw. besonders schlechten Erfahrungen in der Gesundheitsversorgung an Befragungen teilnehmen ([12], S. 425; [21], S. 237). Es darf vermutet werden, dass sich bei einem allgemeinen Aufruf zur Studienteilnahme im Gegensatz zu einem direkten Ansprechen von Menschen aus einer Zufallsstichprobe ein höherer Freiwilligen-Bias einstellt.

Nach der Stichprobenziehung liegt eine Population vor, aus der jedes Element – theoretisch – die Möglichkeit hat, sich an der Befragung zu beteiligen. Sie entspricht also noch nicht der tatsächlichen Stichprobe, also der Gesamtheit aller tatsächlich Teilnehmenden. Geformt wird diese durch die Bereitschaft zur Teilnahme und durch die praktische Möglichkeit einer Teilnahme, welche z.B. durch sprachliche Hürden eingeschränkt sein kann. Die Form des Selektionsbias, die an dieser Stelle eintreten kann, ist der Non-Response-Bias, der allerdings nicht durch die Art der Stichprobenziehung an sich beeinflussbar ist. Er ist vielmehr abhängig von methodischen Entscheidungen über die Sprache und den Umfang des Befragungsinstrumentes sowie über den Befragungsmodus.

Um eine Zufallsauswahl treffen zu können, müssen alle Elemente der Grundgesamtheit bekannt und benennbar sein ([19], S. 59). Diese Voraussetzung ist nicht bei allen gesundheitswissenschaftlichen Fragestellungen gegeben. Im Folgenden wird mit einer hebammenwissenschaftlichen Studie ein Beispiel für eine Untersuchung dargestellt, die mit einer Zufallsstichprobe gearbeitet hat.

Querschnittsbefragung im Rahmen des Forschungsprojektes „ROSE“

In der letzten Dekade nahmen (fach-)öffentliche Diskussionen zu regionalen Versorgungsengpässen mit spezifischen Hebammenleistungen zu; gleichzeitig ist im deutschen Gesundheitswesen die Prämisse verankert, Versorgung – auch Hebammenversorgung – bedarfs- und zugangsgerecht sowie wohnortnah zu gestalten [25]. Diese Gemengelage mündete in die Durchführung von Forschungsprojekten, in deren Rahmen Mütter zu ihren Bedarfen und ihrer Versorgungssituation mit Hebammenleistungen befragt wurden [3], [4], [17], [22]. Die Ergebnisse dieser Studien deckten auf Ebene der jeweils betreffenden Bundesländer regionsbezogene, leistungsspezifische und nutzerinnengruppenspezifische Versorgungsengpässe mit Hebammenhilfe auf. Eine solche Mütterbefragung im Bundesland Niedersachsen stand bislang aus. Das Niedersächsische Landesgesundheitsamt weist in seinen Gesundheitsberichten zur Hebammenversorgung von 2019 und 2021 auf den Mangel an konsistenten und systematisch erhobenen Daten hin, der eine verlässliche Einschätzung der Versorgungslage mit Hebammenleistungen vereitelt [7], [8]. Aus der Forschung zur ärztlichen Bedarfsplanung ist bekannt, dass Versorgungslagen kleinräumig untersucht und geplant werden müssen, um die Situation von Menschen in ihrem spezifischen, lokalen Aktionsradius einschätzen und beeinflussen zu können [23]. An dieser Stelle setzt die Mütterbefragung des Forschungsprojektes „ROSE“ an. Ziel der Mütterbefragung war das Aufdecken wohnortbedingter Unterschiede im Zugang zur gesundheitlichen Versorgung rund um die Geburt innerhalb der Region Osnabrück-Emsland. Zudem sollten aus der Nutzerinnenperspektive gesehene Lücken in der Bedarfsdeckung identifiziert werden. Folgenden Fragen wurde dabei nachgegangen: Zeigen sich innerhalb der „ROSE“-Region geografische Unterschiede im Zugang zur geburtshilflichen Versorgung, im Inanspruchnahme-Verhalten oder in den Wünschen und Präferenzen der Nutzerinnen geburtshilflicher Leistungen? Wurden Bedarfe nicht gedeckt und welche waren dies?

Es wurde eine postalische Querschnittsbefragung durchgeführt, die sich an Frauen richtete, die zwischen dem 01.07.2018 und dem 30.06.2019 ein lebendes Kind geboren hatten und zum Zeitpunkt der Geburt in vorab definierten Teilgebieten der Region Osnabrück-Emsland wohnhaft waren. Die Definition der drei Untersuchungsgebiete erfolgte auf Basis der Erkenntnisse einer zuvor durchgeführten Untersuchung zur Darstellung der die geburtshilfliche Versorgung gestaltenden Einflussfaktoren in der Gesamtregion Osnabrück-Emsland. Ein weiteres Einschlusskriterium war die Volljährigkeit zum Zeitpunkt der Teilnahme an der Befragung. Die Befragung war von Dezember 2019 bis April 2020 geöffnet.

Mütterbefragungen zur Versorgung mit Hebammenhilfe wurden in der jüngsten Vergangenheit in verschiedenen Bundesländern mit ähnlichen Fragestellungen durchgeführt [3], [4], [17], [22]. Die „ROSE“-Mütterbefragung unterscheidet sich insbesondere dadurch von den bisherigen Mütterbefragungen, dass sie 1. die gesundheitliche Versorgung rund um die Geburt als Gesamtheit und nicht ausschließlich den Teilbereich der Versorgung durch Hebammen in den Blick nimmt und 2. den Fokus auf geografische Unterschiede im Zugang zur Versorgung innerhalb einer kleinräumigen Region legt.


Ziel

Ziel dieses Beitrags ist es, Forschenden aus der Hebammenwissenschaft nützliche Informationen im Hinblick auf die Entscheidung über mögliche Feldzugänge im Rahmen von Querschnittsbefragungen zu gewähren sowie den Stellenwert der Zufallsstichprobe bezüglich der Verallgemeinerbarkeit von Studienergebnissen zu diskutieren. Insgesamt möchte der Beitrag zur Methodendiskussion in den sich akademisierenden Gesundheitsberufen anregen.

Es wird dabei folgenden Fragestellungen nachgegangen: Wie lässt sich der Feldzugang für eine Befragung über kommunale Einwohnermeldeämter realisieren und welches Potential zum Erreichen von Repräsentativität birgt dieses Vorgehen?


Material und Methoden

Dieser Artikel basiert auf Studienverlaufsdaten aus dem Forschungsprojekt „ROSE – das Lernende Gesundheitssystem in der Region Osnabrück-Emsland“. Das methodische Vorgehen des Feldzugangs wird vor dem Hintergrund der Verallgemeinerbarkeit quantitativer Studienergebnisse beschrieben und diskutiert.

Feldzugang in der „ROSE“-Querschnittsbefragung: methodische Entscheidungen und praktisches Vorgehen

Der Prozess der Entscheidungsfindung für den geeigneten Feldzugang zur Befragung von Müttern wurde eingeleitet durch die Definition der interessierenden Grundgesamtheit. Da ein Interesse an gebietsweisen Unterschieden in der Versorgung innerhalb der Region bestand, wurden drei Grundgesamtheiten definiert, den jeweiligen Untersuchungsgebieten entsprechend. Forschungstheoretisch ergibt sich daraus als optimale Stichprobenform eine gebietsweise geschichtete Zufallsstichprobe [24]. Die Entscheidung für eine Schichtung wurde vor dem Hintergrund gefällt, dass die Gesamtstichprobe durch die Definition der Untersuchungsgebiete bereits eine theoretische, sinnvolle Unterteilung in Untergruppen erfahren hatte. Um eine Zufallsstichprobe ziehen zu können, muss jedes Element der Grundgesamtheit abgebildet werden können, sprich bekannt sein. Es müssten demnach also die Namen und Kontaktdaten aller Frauen der Zielpopulation vorliegen. Dieses Ziel ist nur über den Zugriff auf Melderegisterdaten zu erreichen.

Die rechtlichen Voraussetzungen für einen Zugriff auf eine Vielzahl von Adressdaten aus kommunalen Melderegistern liefert seit 2015 das Bundesmeldegesetz. In § 46 beschreibt es Bedingungen für die Erteilung einer sogenannten Gruppenauskunft, so wie den benötigten Dateninput und möglichen Datenoutput. Grundsätzlich ist eine Gruppenauskunft nur dann möglich, „wenn sie im öffentlichen Interesse liegt“ [9]. Dies ist bei einer wissenschaftlichen Studie gegeben, die kein ökonomisches Interesse verfolgt. Für eine „Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen“ [9] können als Input das Geburtsdatum, die derzeitige Anschrift sowie das Ein- und Auszugsdatum herangezogen werden. In unserer Untersuchung entspricht dies dem Geburtsdatum innerhalb des Zeitraums vom 01.07.2018 bis 30.06.2019 und dem Wohnort innerhalb der betreffenden Gemeinde zum Zeitpunkt der Geburt. Output zu diesen das Neugeborene betreffenden Daten ist „der gesetzliche Vertreter mit Familiennamen und Vornamen sowie Anschrift“ [9].

Die Sichtung der Literatur mit der Frage nach praktischen Hinweisen auf das Vorgehen bei einer Adressdatenbeschaffung über Einwohnermeldeämter erfolgte unter Ausschluss ausländischer Publikationen, da Spezifika des deutschen Meldewesens relevant sind. Insbesondere wurde nach Hinweisen für die Überwindung von Hemmnissen der Adressdatengewinnung gesucht, da – laut Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten – trotz der wohldefinierten Rechtslage nicht jedes Einwohnermeldeamt bereit sei, eine Gruppenauskunft zu Forschungszwecken zu gewähren, was eine vollständige Adressdatengewinnung erschweren und Stichprobenkonzepte gefährden kann [20]. Vor einer methodischen Entscheidung sollte eine potentielle Gefährdung des Stichprobenkonzeptes kalkulierbar gemacht werden. Es fanden sich jedoch weder in Veröffentlichungen zur Hebammenversorgung noch in weiteren gesundheitswissenschaftlichen Publikationen, welche mit Zufallsstichproben aus Melderegisterdaten gearbeitet haben, in dieser Hinsicht dienliche, forschungspraktische Hinweise [6], [22]. Einen detaillierten Erfahrungsbericht liefert einzig Albers aus dem Jahr 1997 [1]. Neben rechtlichen Bedingungen, die aufgrund der Änderung der Meldegesetze im Jahr 2015 keine Orientierung mehr bieten können, stellt Albers auch finanzielle und zeitliche Bedingungen dieser Form des Feldzugangs dar. Letztere würden maßgeblich durch die individuelle Handlungsfreiheit der kommunalen Einwohnermeldeämter bestimmt. So unterschieden sich die Gebühren, die für die Adressdatenauskunft erhoben werden teilweise stark und könnten unerwartet hoch ausfallen. Für den zeitlichen Aufwand sollten drei bis vier Monate kalkuliert werden, wobei es sich nicht um eine reine Wartezeit bis zum Erhalt der Adressdaten handelt, sondern vielmehr um eine Zeit des intensiven Betreuens jedes einzelnen Einwohnermeldeamtes [1]. Die persönliche Konsultation einer Forscherin, die im Jahr 2013 Melderegisterdaten genutzt hatte, bestätigte die weiterhin bestehende Aktualität der Hinweise Albers.

Maßnahmenempfehlungen im Hinblick auf eine Akzeptanzerhöhung seitens der Einwohnermeldeämter für die Bereitstellung von Adressdaten wurden in der nun folgenden Vorbereitungsphase parallel umgesetzt. Schlüsselrollen spielten dabei das Vorwegnehmen und Entkräften potentieller datenschutzrechtlicher Bedenken und das Überzeugen vom Vorliegen eines öffentlichen Interesses der geplanten Studie. Zu diesem Zwecke sollte das Anschreiben an die Einwohnermeldeämter ein positives Ethikvotum für das Forschungsvorhaben, ein Befürwortungsschreiben von politischer Seite und hinreichende Informationen zum Forschungsprojekt umfassen. Auch das namentliche Ansprechen der für die Anfrage zuständigen Personen sollte der Erhöhung der Auskunftsbereitschaft dienen (siehe Infobox).

Nach Abschluss der Vorbereitungen wurden die betreffenden 32 Einwohnermeldeämter in der Region angeschrieben, davon 14 im Landkreis Emsland, 17 im Landkreis Osnabrück sowie das Einwohnermeldeamt der Stadt Osnabrück. Der Rücklauf aus den Ämtern erfolgte schubweise über einen Zeitraum von 10 Wochen. Dabei zeigten sich drei unterschiedliche Reaktionsmuster:

1.
Zeitnahe positive Rückmeldung mit Auskunftserteilung; die erste Antwort traf 16 Tage nach Versenden des Auskunftsersuchens ein.
2.
Verzögerte Auskunftserteilung bei grundsätzlich positiver oder neutraler Einstellung. Die Verzögerungen resultierten zum Beispiel aus Veränderungen in der Zuständigkeit, aus personellen Abwesenheiten und Überlastung sowie aus Umstellungen in der Datenverarbeitung. In diesen Fällen wurden die Einwohnermeldeämter in vorab definierten zeitlichen Abständen sowie zusätzlich bedarfsangepasst telefonisch kontaktiert, die Gesprächsinhalte schriftlich dokumentiert.
3.
Initiale Auskunftsverweigerung; zwei Einwohnermeldeämter verweigerten zunächst das Gewähren einer Gruppenauskunft. In einem Fall erfolgte darüber eine schriftliche Mitteilung mit der Begründung, man könne der Anfrage aus Datenschutzgründen nicht nachkommen. Im zweiten Fall konnte erst nach mehreren Wochen ein persönlicher telefonischer Kontakt zum zuständigen Sachbearbeiter hergestellt werden, innerhalb dessen die Absage erfolgte. Begründet wurde sie mit Entscheidungsunsicherheit. Der zuständige Sachbearbeiter hatte inzwischen seinen obersten Dienstherrn – das niedersächsische Innenministerium konsultiert, um dort eine Entscheidung zu erbitten, die noch nicht vorlag. Beide Ämter konnten durch schriftliche und fernmündliche Überzeugungsarbeit sowie im betreffenden Fall durch eine Freigabe durch das niedersächsische Innenministerium zu einer Auskunftsgewährung bewogen werden.

Zehn Wochen nach Antragsstellung lagen Adressdaten aus allen angefragten 32 Einwohnermeldeämtern vor – in verschiedenen digitalen Formaten und teilweise im Papierformat. In diesem Zeitraum wurden insgesamt 63 Telefonate mit Sachbearbeiter*innen in den Ämtern geführt. Die Gebühren für die Gruppenauskünfte unterschieden sich von Gemeinde zu Gemeinde stark, erreichten jedoch nicht die erwartete Höhe der Gesamtkosten.

Nachdem die Adressdaten einen Reinigungs- und Synchronisierungsprozess durchlaufen hatten, lagen drei nach Gebieten sortierte sowie dublettenfreie elektronische Listen für die Ziehung der geschichteten Zufallsstichprobe bereit. Das Ziehen der Stichprobe erfolgte für jedes Untersuchungsgebiet – jede Schicht – separat nach folgendem Schema [15]: Zunächst wurde jedem Listeneintrag eine Zufallszahl zugeordnet. Im nächsten Schritt erfolgte eine Sortierung der Einträge mit aufsteigender Nummerierung. Im letzten Schritt wurden die ersten Eintragungen – n entspricht der Anzahl der Elemente, die laut Stichprobenplan gezogen werden sollten – ausgewählt. Die geschichtete Zufallsstichprobe umfasste für Gebiet 1 (G1) 1.170 Frauen, für G2 und G3 jeweils 957 Frauen. Bei der Ermittlung der Größe der zu ziehenden Zufallsstichprobe wurde die Annahme zugrunde gelegt, dass der Rücklauf – ähnlich wie in oben genannten, vergleichbaren Befragungen zur Hebammenversorgung – 30% betragen würde (siehe Abbildung 2 [Abb. 2]).

Realisierte Stichprobe in der „ROSE“-Querschnittsbefragung

Alle Frauen aus der geschichteten Zufallsstichprobe erhielten einen deutschsprachigen Fragebogen mit 86 Frage-Items, ein Informationsschreiben mit der Bitte um Studienteilnahme, eine Datenschutzerklärung in doppelter Ausführung mit Kuvert und einen frankierten Rückumschlag. Die Entscheidung für den Modus und die Sprache der Befragung wurde unter Abwägung aller potentiellen Konsequenzen bewusst getroffen. Um Frauen mit geringen oder fehlenden Kenntnissen der deutschen Sprache dennoch Teilnahmeoptionen zu ermöglichen, aber auch um die generelle Bereitschaft zur Teilnahme zu erhöhen, wurden im Vorfeld der Befragung geburtshilfliche Akteur*innen sowie sämtliche Kindertagesstätten und Kindergärten in der Region persönlich kontaktiert und darüber informiert, dass eine Zufallsstichprobe von Frauen mit der Bitte um Teilnahme an einer Befragung angeschrieben werden wird. Die Akteur*innen wurden ferner mit Informationsmaterial versorgt. Es erfolgte dabei der Hinweis, dass bei Teilnahmewunsch Kontakt zum Studienteam aufgenommen werden kann, um ggfs. individuelle, auch sprachbezogene, Lösungen zu finden.


Ergebnisse

Diese Maßnahmen führten in der „ROSE“-Querschnittsbefragung nicht zum erwarteten Erfolg. Von den insgesamt 629 gültigen Fragebögen, die nach einer Rücklaufzeit von fünf Monaten eingegangen waren, stammten nur 8,5% von Frauen, die nicht in Deutschland geboren wurden. Dies entspricht nicht dem Verhältnis in der Grundgesamtheit. Neben der Unterrepräsentierung von Müttern mit Migrationshintergrund zeigt sich eine geringe Teilnahme von Frauen mit niedrigem Bildungsniveau und geringem Nettohaushaltseinkommen (Tabelle 1 [Tab. 1]). Die Inferenzpopulation in der „ROSE“-Mütterbefragung – die Population, auf die Rückschlüsse gezogen werden dürfen – entspricht demnach nicht in allen Merkmalen der definierten Grundgesamtheit der Studie. Die Befragung kann trotz dieser Undercoverage wertvolle Erkenntnisse liefern, allerdings nur sofern ausschließlich Bezug genommen wird auf die Inferenzpopulation: deutschsprachige Frauen mit mittlerem bis höherem sozialen Status. Die Ausschöpfungsquote betrug 20% für Gebiet 1, 18% für Gebiet 2 und 22% für Gebiet 3.


Diskussion

Die Entscheidung für eine Zufallsstichprobe in der Planung der Mütterbefragung im Projekt „ROSE“ war motiviert durch den Wunsch, eine repräsentative Stichprobe zu erhalten. Durch das Ziehen der gebietsweise geschichteten Zufallsstichprobe erhielt jede Mutter im jeweiligen Untersuchungsgebiet dieselbe Chance, in die Stichprobe zu gelangen. Die auf diese Weise erzeugte Stichprobe erfüllte damit das Merkmal der Repräsentativität, was Bedingung für eine gebietsbezogene Verallgemeinerung von Ergebnissen ist.

Neben dem Stichprobenkonzept wirken sich weitere Faktoren in der Studienplanung auf das Erreichen von Repräsentativität aus. Im Falle von „ROSE“ waren dies die Entscheidung für den Umfang des Befragungsinstrumentes sowie für den Befragungsmodus der postalischen Befragung und die damit verbundene Entscheidung für einen monolingualen Fragebogen. Insbesondere letztere Entscheidung war Ausgangsbasis für einen systematisch angelegten Nonresponse-Bias [16], da nicht deutschsprachige Frauen von vornherein von einer Beteiligung ausgeschlossen wurden bzw. diesen Frauen eine Teilnahme erschwert wurde.

Die Inferenzpopulation in der „ROSE“-Mütterbefragung entspricht nicht in allen Merkmalen der Grundgesamtheit. Dieses Bild ist für gesundheitswissenschaftliche Untersuchungen nicht unüblich, was insbesondere bei allgemeinen Aufrufen zu einer Studienteilnahme gilt [3], [4]. Dass sich der Befund in aller Deutlichkeit auch bei einem Feldzugang zeigt, der mit persönlicher, schriftlicher Einladung verbunden ist, weist auf eine generelle methodische Herausforderung hin. Die erzielten Stichproben in derjenigen bundeslandspezifischen Studie zur Hebammenversorgung, die ebenfalls mit einem Feldzugang über Einwohnermeldeämter durchgeführt wurde, zeigten ähnliche soziodemografische Konstellationen wie in „ROSE“. In der Hebammenversorgungs-Studie aus Bayern gaben je nach Siedlungsstruktur 49 bis 79% der Befragten das (Fach-)Abitur als höchsten Schulabschluss an. Der Anteil von Frauen mit Migrationshintergrund (8,6–25,5%) wurde in der bayerischen Studie als für die Grundgesamtheit nicht repräsentativ bewertet [22]. Das Nettohaushaltseinkommen ist in der bayerischen Studie nicht abgefragt worden.

Auch wenn durch das Ziehen einer Zufallsstichprobe die methodisch bestmögliche Voraussetzung für das Realisieren eines hohen Grades an Repräsentativität geschaffen wurde, so haben weitere methodische Entscheidungen in „ROSE“ einen Nonresponse-Bias nicht verhindern können und damit die Repräsentativität der erreichten Stichprobe sinken lassen. Das Realisieren einer Zufallsstichprobe durch Nutzung von Adressdaten kommunaler Einwohnermeldeämter kann demnach als eine notwendige, jedoch nicht hinreichende Maßnahme zum Erreichen von Repräsentativität beurteilt werden.


Fazit

Die Gewinnung einer Zufallsstichprobe von Müttern für die Befragung in hebammenwissenschaftlichen Studien kann über einen Datenbezug von kommunalen Einwohnermelderegistern ermöglicht werden. Da der finanzielle und zeitliche Aufwand für die Adressdatengewinnung nicht exakt vorhersehbar ist, ist ein gewisser Grad an Flexibilität innerhalb des betreffenden Forschungsprojektes von Vorteil. Ferner sollte vorab festgelegt werden, welches Verhältnis von Nutzen und Aufwand als akzeptabel bewertet wird. In Abstimmungsprozessen zur Studienplanung sollte der Stellenwert des Realisierens einer Zufallsstichprobe in Bezug auf den angestrebten Grad von Repräsentativität bedacht werden: die Zufallsstichprobe ist hierfür notwendig, jedoch nicht hinreichend. Weitere Maßnahmen zum Realisieren größtmöglicher Repräsentativität sollten ebenfalls eine angemessene Aufmerksamkeit erfahren. In Bezug auf die gewonnenen Erkenntnisse gilt es, hervorgebrachte Ergebnisse in methodisch legitimem Rahmen einzuordnen.

Fraglich erscheint im Hinblick auf den in Versorgungsstudien angestrebten Erkenntnisgewinn – namentlich die Einschätzung der Versorgungslage aller Frauen, sprich aller Nutzerinnengruppen – inwiefern eine Querschnittsbefragung generell die gesuchten Antworten zu liefern vermag. Werden zu bestimmten Nutzerinnengruppen keine Erkenntnisse produziert, so lässt sich der Grad von Bedarfs- und Zugangsgerechtigkeit der Hebammenversorgung nicht bestimmen. Eine sowohl methodisch als auch insbesondere aus dem Gegenstand heraus begründete Innovation methodischer Denk- und Herangehensweisen scheint notwendig, um Lösungen für dringliche Probleme in der Praxis der geburtshilflichen Versorgung durch Hebammen zu finden. Eine Schwerpunktsetzung auf bislang schwer erreichbare Nutzerinnen, beispielsweise mit partizipativen und kombinierten Methoden, kann hier einen nächsten Schritt darstellen.


Infobox

Empfehlenswerte Vorbereitungen für eine Anfrage auf Erteilung einer Gruppenauskunft nach §46 Bundesmeldegesetz (BMG) [9]:

  • Formulieren eines überzeugenden und persönlichen Anschreibens an die jeweils zuständigen Sachbearbeiter der einbezogenen Einwohnermeldeämter
  • Listen der zuständigen Ansprechpartner in den relevanten Einwohnermeldeämtern mit Namen und vollständigen Kontaktdaten
  • Erstellen von adressatengerechtem Informationsmaterial zur geplanten Studie
  • Erbitten eines Befürwortungsschreibens von einer Ansprechperson aus der (politischen) Öffentlichkeit, möglichst aus höherer als kommunaler Verwaltungsebene
  • Stellen eines Ethikantrages (Voraussetzung: Fertigstellung des Befragungsinstrumentes nebst Begleitdokumenten)

Anmerkungen

Interessenkonflikte

Die Autor*innen erklären, dass sie keine Interessenkonflikte in Zusammenhang mit diesem Artikel haben.


Literatur

1.
Albers I. Einwohnermelderegister-Stichproben in der Praxis. Ein Erfahrungsbericht. In: Gabler S, Hoffmeyer-Zlotnik J, editors. Stichproben in der Umfragepraxis. Opladen: Westdeutscher Verlag; 1997. p.117-26.
2.
Atteslander P. Methoden der empirischen Sozialforschung. 13th ed. Berlin: Erich Schmidt Verlag; 2010.
3.
Bauer NH, Blum K, Loeffert S, Luksch K. Gutachten zur Situation der Hebammenhilfe in Hessen. 2019 [Access 01 Oct 2022]. Available from: https://www.dki.de/sites/default/files/2020-08/gutachten_-_hebammen_in_hessen_-_erste_erkenntnisse_3.pdf Externer Link
4.
Bauer NH, Villmar A, Peters M, Schaefers R. HebAB.NRW - Forschungsprojekt „Geburtshilfliche Versorgung durch Hebammen in Nordrhein-Westfalen“. Abschlussbericht der Teilprojekte Muetterbefragung und Hebammenbefragung. Hochschule fuer Gesundheit Bochum; 2020 [Access 01 Oct 2022]. Available from: https://www.hs-gesundheit.de/fileadmin/user_upload/Forschung/HebAB.NRW_Abschlussbericht_2020_08_31.pdf Externer Link
5.
Baur N, Blasius J. Handbuch Methoden der empirischen Sozialforschung. Wiesbaden: Springer; 2014.
6.
Berens E, Riedel J, Reder M, Razum O, Kolip P, Spallek J. Postalische Befragung von Frauen mit tuerkischem Migrationshintergrund – Identifizierung, Stichprobenbereinigung und Response im Rahmen der InEMa-Studie. Gesundheitswesen. 2017;79:1000-3. DOI: 10.1055/s-0035-1564076 Externer Link
7.
Bruns-Philipps E, Heidrich S, Reissner K, Schicktanz C, Zuehlke C. Gesundheitsbericht Hebammenversorgung in Niedersachsen, Hannover. Niedersaechsisches Landesgesundheitsamt; 2019 [Access 01 Oct 2022]. Available from: https://www.nlga.niedersachsen.de/download/176154 Externer Link
8.
Bruns-Philipps E, Heidrich S, Reissner K, Zuehlke C. Gesundheitsbericht Hebammen in Niedersachsen, Hannover. Niedersaechsisches Landesgesundheitsamt; 2021 [Access 01 Oct 2022]. Available from: https://www.nlga.niedersachsen.de/download/176153 Externer Link
9.
Bundesmeldegesetz (BMG) § 46 Gruppenauskunft. Zuletzt geaendert durch Art. 7 G v. 15.1.2021. Bundesgesetzblatt. 2013;I(22):1084-103.
10.
Doering N. Qualitaetskriterien fuer quantitative empirische Studien. Enzyklopaedie Erziehungswissenschaft Online. 2015. DOI: 10.3262/EEO07150345 Externer Link
11.
Doering N, Bortz J. Forschungsmethoden und Evaluation in den Sozial- und Humanwissenschaften. 5th ed. Berlin, Heidelberg: Springer; 2015.
12.
Dreier M, Kramer S, Stark, K. Epidemiologische Methoden zur Gewinnung verlaesslicher Daten. In: Schwartz FW, Walter U, Siegrist J, Kolip P, Leidl R, Dierks ML, Busse R, Schneider N, editors. Public Health. Gesundheit und Gesundheitswesen. Muenchen: Elsevier; 2012. p.409-49. DOI: 10.1016/B978-3-437-22261-0.00017-4 Externer Link
13.
Faul F, Erdfelder E, Lang AG, Buchner A. G*Power 3: a flexible statistical power analysis program for the social, behavioral, and biomedical sciences. Behavior Research Methods. 2007;39(2):175-91. DOI: 10.3758/bf03193146 Externer Link
14.
Flick U. Sozialforschung, Methoden und Anwendungen - Ein Ueberblick fuer die BA-Studiengaenge. Hamburg: Rowohlt Taschenbuch Verlag; 2009.
15.
Haeder S. Stichproben in der Praxis. In: GESIS – Leibniz-Institut fuer Sozialwissenschaften, editor. GESIS Survey Guidelines. Mannheim: GESIS; 2015. DOI: 10.15465/sdm-sg_014 Externer Link
16.
Koch A, Blohm M. Nonresponse Bias. In: GESIS – Leibniz-Institut fuer Sozialwissenschaften, editor. GESIS Survey Guidelines. Mannheim: GESIS; 2015. DOI: 10.15465/gesis-sg_004 Externer Link
17.
Loos S. Hebammenversorgung in Thueringen. Gutachten zur Versorgungs- und Bedarfssituation mit Hebammenleistungen sowie ueber die Einkommens- und Arbeitssituation von Hebammen in Thueringen. Berlin: IGES Institut; 2015 [Access 01 Oct 2022]. Available from: https://www.iges.com/sites/igesgroup/iges.de/myzms/content/e6/e1621/e10211/e13470/e13576/e13577/e13579/attr_objs13831/IGES_Institut_GutachtenHebammenversorgung_Thueringen_ger.pdf Externer Link
18.
Micheel HG. Quantitative empirische Sozialforschung. Muenchen, Basel: Ernst Reinhard Verlag; 2010.
19.
Poetschke M. Datengewinnung und Datenaufbereitung. In: Wolf C, Best H, editors. Handbuch der sozialwissenschaftlichen Datenanalyse. Wiesbaden: VS Verlag fuer Sozialwissenschaften; 2010. p.41-64.
20.
Rat fuer Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD). Die sozial-, verhaltens- und wirtschaftswissenschaftliche Survey-Landschaft in Deutschland: Empfehlungen des RatSWD. German Data Forum; 2017. DOI: 10.17620/02671.5 Externer Link
21.
Razum O, Breckenkamp J, Brzoska P. Epidemiologie fuer Dummies. 2nd ed. Weinheim: Wiley-VCH; 2011.
22.
Sander M, Albrecht M, Loos S, Stengel V. Studie zur Hebammenversorgung im Freistaat Bayern. Berlin: IGES Institut; 2018 [Access 01 Oct 2022]. Available from: https://www.iges.com/sites/igesgroup/iges.de/myzms/content/e6/e1621/e10211/e22175/e23263/e23264/e23266/attr_objs23269 Externer Link
23.
Schang L, Weinhold I, Wende D, Sundmacher L. Monitoring und Bewertung des regionalen Zugangs zur ambulanten aerztlichen Versorgung in Deutschland. BARMER Gesundheitswesen aktuell. 2019:230-71. DOI: 10.30433/GWA2019-230 Externer Link
24.
Schnell R, Hill B, Esser E. Methoden der empirischen Sozialforschung. 11th ed. Berlin, Boston: De Gruyter Oldenburg; 2018.
25.
Sozialgesetzbuch (SGB) Fuenftes Buch (V) – Gesetzliche Krankenversicherung. § 70 Qualitaet, Humanitaet und Wirtschaftlichkeit. Zuletzt geaendert durch Art. 1 G vom 07.11.2022.