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Die Einstufung der MdE nach thermischen Trauma im Rahmen der Begutachtung der gesetzlichen Unfallversicherung – Vorstellung des neuen MdE Bogens
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Veröffentlicht: | 21. Juni 2011 |
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Hintergrund: Die Berechnung der MdE stellt die Basis der gutachterlichen Stellungnahme im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung nach einem Arbeits- oder Wegeunfall dar. Die Einschätzung der MdE begründet sich auf die von Henkel v. Donnersmarck und Hörbrand im Jahrbuch der Versicherungsmedizin aus dem Jahr 1995 zitierten Vorgehensweise anhand des MdE Bogens. Die Gesamteinschätzung des Schadens der Unfallfolge setzt sich dabei aus drei Hauptteilen zusammen, der Funktionseinschränkung, der Bewertung des Lokalbefundes und den resultierenden somatischen bzw. vegetativen Beschwerden. Die Kriterien aller drei Teile sind jedoch ungenau bei großem subjektivem Bewertungsspielraum des Gutachters, was zu einer variierenden und vom Gutachter subjektiv abhängigen Gesamteinstufung der MdE führt.
Methoden: Nach der simulierten Begutachtung einer bestimmten Patientenkohorte zur Einstufung der MdE anhand des bisherigen MdE Bogens konnte eine geringe Validität nachgewiesen werden. Es wird nun eine neuer MdE Bogen zur Diskussion vorgestellt.
Resultate: Der neue MdE Bogen enthält eine modifizierte Faktoreneinteilung der Narbenqualität und der Lokalisation, so das differenzierte Abstufungsmöglichkeiten möglich werden. Sichtbare, stigmatisierende Areale wie z.B. der Hals erhalten einen eigenen Q Wert. Die Pigment- oder Texturveränderungen im Sinne der resultierenden Narbenqualität sind genauer definiert. Im Hinblick auf die Komplexität der somatisch bzw. vegetativen Veränderungen sind genauere Abstufungsmöglichkeiten eruierbar.
Schlussfolgerung: Der neue MdE Bogen erhöht die Validität und Transparenz der Einstufung der MdE nach thermischen Trauma im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung.