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Ethische Herausforderungen und Lösungsansätze in der Behandlung Schwerbrandverletzter
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Veröffentlicht: | 21. Juni 2011 |
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Hintergrund: Durch die Fortschritte in der intensivmedizinischen und plastisch-chirurgischen Behandlung Schwerbrandverletzter können heute Verletzungen überlebt werden, die noch vor wenigen Jahrzehnten als infaust galten. Die schwerwiegenden Folgen nach Überleben schwerster Brandverletzungen mit den verbleibenden somatischen, funktionellen und psychischen Beeinträchtigungen führen die betroffenen Patienten, aber auch die Behandelnden an die Grenzen psychischer Belastbarkeit.
Methoden: In der vorliegenden Arbeit werden Lösungsansätze aufgezeigt für das Umgehen mit extremen Verletzungsmustern, die Beurteilung evtl. infauster Prognosen und die Kommunikation sowohl im Behandlungsteam als auch mit den Angehörigen. Hilfreich ist die Implementierung einer klinischen Ethikkommission, welche die Rahmenbedingungen vorgibt.
Resultate: Im interdisziplinären Behandlungsteam des Zentrums für Schwerbrandverletzte des BUK Hamburg findet nach sicherer Diagnosestellung und Einschätzung einer evtl. infausten Situation ein ethisches Teamgespräch statt. Der Kontakt zu den Angehörigen wird so früh wie möglich gesucht, u. a. um den mutmaßlichen Patientenwillen zu ermitteln. Dieser wird dann in den Entscheidungsprozess einbezogen. Im Fall einer einstimmigen Entscheidung bei Vorliegen einer sicher infausten Prognose der Verletzung erfolgt eine Sterbebegleitung des Patienten unter suffizienter Analgosedierung.
Schlussfolgerung: Bei nicht übereinstimmender Beurteilung der Gesamtsituation erfolgt i. S. des Patienten eine Therapie unter Nutzung aller medizinischen Möglichkeiten. Die Therapie wird im klinischen Verlauf kritisch überprüft, bei richtungsweisender Änderung des Zustandes erfolgt eine erneute Beurteilung im Behandlungsteam und ggf. eine Therapiebegrenzung. Mit diesem Konsens suchenden Verfahren haben wir bislang in allen kritischen Situationen gemeinsame Entscheidungen herbeiführen können. Diese entsprachen dem mutmaßlichen Patientenwillen und konnten über die Behandlungsdauer hinaus von den Angehörigen und dem Behandlungsteam mitgetragen werden