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Patientenadaptierte Defektdeckung bei seit über 20 Jahren bestehendem ausgedehntem Plattenepithelcarcinom ventrale rechte Schulter mit Infiltration des Plexus brachialis et cervicalis sowie der Clavicula
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Veröffentlicht: | 2. Mai 2006 |
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Einleitung: Key-Words: Infiltrativ wachsendes Plattenepithelcarcinom - Plastisch chirurgische Defektdeckung - partiell dissoziatives Verhalten - posttraumatische Belastungsstörung. Bei der 59jährigen Patientin, ehemals Diakonissin im Gesundheitswesen, besteht seit ca. 20 Jahren ein zunehmend exulcerierend wachsender, blutender Tumor ventrale rechte Schulter. Die Erstbehandlung erfolgte 6/2005 dermatologisch mit der histologisch gesicherten Diagnose eines Basalzellcarcinomes.Aufgrund eines resourcenorientiertem, selbstbilderhaltendem Verdrängungsprozesses im Rahmen der Abwehr bei hochdifferenzierter Primärpersönlichkeit der Patientin erfolgte erst jetzt die weitere Behandlung bei bereits blutendem Tumor. Mit der Patientin wurde ein möglichst funktionserhaltendes Verfahren besprochen.
Material und Methoden: Zunächst fand die Tumorexstirpation statt, intraoperativ Infiltration des Plexus brachialis et cervicalis sowie der Clavicula und der A. et V. subclavia.Die Histologie ergab ein invasives, mittelgradig differenziertes, nicht verhornendes, basaloides Plattenepithelcarcinom (basosquamöses Carcinom) der Haut, Metastase in einem Lymphknoten. Tumorstadium: pT3, pN1, (1/4 LK), pMX, G2. Nach initialer Anlage einer Vakuumversiegelung nach palliativer Tumorexstirpaton wurde im Verlauf die Deckung mittels ipsilateralem myocutanem Latissimus dorsi Lappen sowie Spalthauttransplantation durchgeführt. Die Computertomographie des Thorax und Halses konnte eine Infiltration der Clavicula nachweisen.Im weiteren Verlauf wurde bei postoperativem Infekt und partiellem Spalthautverlust ein Debridement und erneute Defektdeckung mittels Spalthaut erforderlich.
Ergebnisse: Aktuell besteht noch ein kleiner ca. 2-3 mm Hautdefekt an der ventralen Schulter bei ansonsten stabiler Einheilung des Latissimus dorsi Lappens. Postoperativ fand eine adjuvante Radiatio statt. Die Patientin ist in stabilem körperlichem und psychischem Allgemeinzustand, singt wieder regelmäßig im Kirchenchor.
Schlussfolgerung: Im individuellen Fall ist die nicht onkologisch radikale Vorgehensweise gerechtfertigt, um die größtmögliche Lebensqualität zu erhalten. Das partiell dissoziative Verhalten aufgrund der krankheitsbedingten posttraumatischen Belastungsstörung ist als selbstbilderhaltendes Verhalten im Dienste einer resourcenorientierten Abwehr zu werten.