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LCS Abrechnung: Aktueller Stand und Empfehlungen
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Veröffentlicht: | 15. Februar 2017 |
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Text
Die Abrechnung des Femtosekundenlasereinsatzes im Rahmen der Kataraktchirurgie setzt voraus, dass es sich hierbei bei rechtlicher Bewertung nicht lediglich um eine Ausführungsvariante der konventionellen Chirurgie handelt und der (ggfs. zusätzliche) Einsatz dieses Gerätes für den Patienten bei medizinischer Bewertung überhaupt einen Nutzen hat.
Sodann stellt sich die Frage, ob Pos. 5855 GOÄ analog erstens eine vertretbare Abrechnungsziffer ist und zweitens ob diese in dem vorliegenden Kontext nicht nur als bloße Zuschlagposition zwingend mit dem 1,0-fachen Steigerungsfaktor abzurechnen ist, sondern allgemeiner Steigerung unterliegt.
Diese Fragen werden von der bislang (Stand 11.01.17) einhelligen zivil- und verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung sämtlich bejaht.
Der Vortrag stellt die aktuelle Rechtsprechung vor auch im Hinblick auf eine medizinische Notwendigkeit der ICL-Implantation und der CLE.