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Sekundäreingriffe nach Handverbrennungen
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Veröffentlicht: | 20. September 2018 |
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Bei schweren Brandverletzungen der Hand werden im Verlauf häufig Sekundäreingriffe zur Verbesserung der Handfunktion notwendig. Eine Korrekturoperation sollte erfolgen, wenn sich das Bewegungsausmaß durch Beübung und adjuvante Therapie nicht verbessert. Ein zu langes Warten mit der Korrekturoperation birgt das Risiko der Gelenkkapselschrumpfung und damit der arthrogenen Bewegungseinschränkung. Somit ist der Zeitpunkt der Operation über das Ergebnis mitentscheidend. Die Operationen reichen von der Aufhebung umschriebener Narbenstränge mittels Z-Plastiken, die Narbeninzision mit Spalthauttransplantation z.B. bei Beugekontraktur über die Wiederherstellung der Zwischenfingerfalten bei flächenhaften Narben bis hin zu komplexen Rekonstruktionen der Handfunktion. Es werden die Indikationen der verschiedenen Verfahren der Sekundäreingriffe mit ihren Möglichkeiten und Grenzen dargestellt.