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Ergebnisse der arbeitsplatzspezifischen Rehabilitation (ASR) unfallverletzter Patienten - Eine prospektive Studie
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Veröffentlicht: | 28. September 2006 |
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Fragestellung: In der gesetzlichen Unfallversicherung besteht eine gestaffelte Rehabilitation über die Krankengymnastik, EAP, BGSW und ABE-Maßnahme. Mit der Einführung der ASR als Modellprojekt für die Unfallversicherungsträger stellt sich die Frage, ob eine arbeitsplatzspezifische Rehabilitation effektiv in Bezug auf die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit ist.
Methodik: Im Zeitraum 01.03.2003 bis 30.09.2005 konnten 232 abgeschlossene ARS-Maßnahmen prospektiv ausgewertet werden. Bei 175 Monoverletzten und 57 Mehrfachverletzten handelt es an relevanten Verletzungen um die Körperregionen: 41 % untere Extremität, 35 % obere Extremität, 10 % BWS/LWS, 5 % SHT, 3 % Thorax, 3 % Becken, 2 % HWS, 1 % Abdomen Die 219 Männer und 13 Frauen wiesen ein Altersmittel von 42 Jahren auf (18-62). 21 Patienten wurden der Gruppe einer leichten, 85 einer mittelschweren und 125 einer schweren Arbeitsbelastung zugeordnet. Die Rehabilitation beinhaltete neben Krankengymnastik, physikalischer Therapie, Medizinischer Trainingstherapie auf die arbeitsplatzspezifische Situation des Patienten abgestimmt Arbeitsmodule.
Ergebnisse: 66 % der Patienten konnten arbeitsfähig, ggf. über eine Arbeitsbelastung, aus der ASR entlassen werden. Dieses Ergebnis ist über die Zeit stabil. Erfolgt vor der ASR-Maßnahme eine BGSW oder eine ABE-Maßnahme oder eine BGSW und ABE-Maßnahme, konnten in 66 % bzw. 65 % bzw. 69 % Arbeitsfähigkeit erreicht werden, während, wenn zuvor nur Krankengymnastik und/oder EAP erfolgte, nur 55 % arbeitsfähig wurden. Im Mittel erfolgten 26 ASR-Einheiten, für Patienten mit erreichter Arbeitsfähigkeit 29 und nicht erreichter Arbeitsfähigkeit 20 Einheiten. Patienten, die arbeitsfähig wurden, wiesen eine Arbeitsunfähigkeitszeit nach dem Unfall von 321 Tagen auf, Patienten, die nicht arbeitsfähig wurden, 421 Tage. 41 Patienten wurden bis zum Abschluss der Rehabilitation gekündigt.
Schlussfolgerung: Trotz erheblicher Verletzungsschwere, beruflicher Probleme und mittelschwerer bis schwerer Arbeitsbelastung konnten 66 % der Patienten, ggf. mit ABE, arbeitsfähig bzw. arbeitssuchend im alten Beruf aus der ASR entlassen werden. Auch nach zuvor durchgeführter BGSW-Maßnahme ohne Eintritt der Arbeitsfähigkeit oder abgebrochener ABE-Maßnahme oder beidem konnte in 66 % bzw. 65 % bzw. 69 % Arbeitsfähigkeit erreicht werden. Bei vermeintlicher Berufsunfähigkeit und vor Umschulungsmaßnahmen sollte eine ASR-Maßnahme erwogen werden. Das medizinische Rehabilitationsschema der Unfallversicherungsträger erscheint revisions- bzw. ergänzungsbedürftig.