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Anwendung und Validierung von einheitlichen Indikationskriterien zur Hüftprothesenimplantation
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Veröffentlicht: | 9. Oktober 2007 |
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Fragestellung: Die rasante Entwicklung kostenintensiver medizinischer Therapiemodalitäten, ihre flächendeckende Verfügbarkeit, die demographische Entwicklung und die permanente Restriktion finanzieller Ressourcen machen eine fortwährende bestmögliche Versorgung unserer Patienten unmöglich. Durch standardisierte Angemessenheitskriterien kann eine Fehlverteilung von Ressourcen vermieden werden.
Methode: Die einheitlichen Kriterien zur Überprüfung der Indikation zur Hüftprothesenimplantation wurden basierend auf der RAND-Methode erstellt und erstmals prospektiv an 153 Patienten (72 m. / 81 w.) mit einem Durchschnittsalter von 65 J. ± 10 (35 – 85) zum Zeitpunkt der Prothesenimplantation bei primärer Coxarthrose angewendet. Die Operationsnotwendigkeit und der –Zeitpunkt wurden im Rahmen einer ambulanten Behandlung durch unabhängige Orthopäden gestellt. Der klassische Indikationsprozess wurde mit den einheitlichen Indikationskriterien verglichen. Die festgestellten Unterschiede zwischen beiden Methoden der Indikationsstellung wurden mit den klinischen Ergebnissen ein Jahr nach Prothesenimplantation validiert.
Ergebnis: Der durchschnittliche HHS betrug 58 ± 14 (14-90), die WOMAC Untergruppen für Schmerz, Steifheit und Funktion erreichten 57%, 64% und 63%. Nach Kellgren wurden 134 Hüftgelenke mit Grad III und IV klassifiziert. Das Expertenmodell bestätigte 116 Operationen (76%) und 37 Indikationen (24%) wurden mit „relativ“ beurteilt. Diese Einschätzung war in 12 der relativen Indikationen bedingt durch Komorbiditäten. Die verbleibenden 25 relativen Patienten zeichneten sich durch eine gute Funktionalität bei subjektiv hoher Schmerzwahrnehmung aus. Beim klinischen 1-Jahresergebnis bestätigte sich kein Unterschied zwischen „sicheren“ und „relativen“ Indikationen.
Schlussfolgerung: Im Rahmen der multizentrischen EuroHip-Studie wurden einheitliche Indikationskriterien zur Hüftprothesenimplantation erstellt. Die erste Anwendung und der Vergleich mit der konventionellen klinisch-radiologischen Indikationsstellung bestätigte eine große Übereinstimmung in der Einschätzung der Operationsnotwendigkeit, wenngleich mehr als 15% der Operationen durch die Kriterien als „potentiell nicht gerechtfertigte“ Maßnahme („Überversorgung“) gewertet wurden. Das postoperative Ergebnis widerlegte diese Einschätzung. Weitere prospektive Studien sind notwendig, um die Zuverlässigkeit der Kriterien zu überprüfen.
Bei derzeit noch differierenden Angemessenheitskriterien lässt sich zukünftig eine gerechte Ressourcenverteilung nur durch Vermeidung von Überbehandlungen gewährleisten.