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Entwicklung einer ulnohumeralen Cubitalarthrose nach Monteggiaverletzungen in Abhängigkeit der Radiuskopfversorgung
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Veröffentlicht: | 5. Oktober 2015 |
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Fragestellung: Die Versorgung der Radiuskopfverletzungen bei Monteggiaverletzungen kann durch die Radiuskopfresektion, den Radiuskopferhalt oder eine Prothese erfolgen.
Patienten mit einer Monteggiaverletzung können als Komplikationen eine ulnohumerale Cubitalarthrose ausbilden, welche das Ergebnis verschlechtern können. Ziel dieser Studie war eine Analyse der Entwicklung einer ulnohumeralen Cubitalarthrose in Abhängigkeit der Radiusversorgung.
Methodik: Diese retrospektive Studie bezieht sich auf Patientendaten vom 01.01.2005 bis zum 31.10.2014. Dabei wurden Monteggia-Frakturen und Monteggia-like-lesions betrachtet, die operativ versorgt wurden. Die Auswertung umfasste unter anderem folgende Parameter: Alter, Geschlecht, Frakturklassifikation, Radiuskopfresektion vs. partialer oder totaler Radiuskopferhalt vs. Radiuskopfprothese, primäre vs. sekundäre definitive Versorgung, ulnohumerale Cubitalarthrose beim 1. postoperatives Röntgen und beim letzten dokumentierten Röntgen. Die Cubitalarthrose wurde entsprechend der Klassifikation nach Baird und Jackson zur Beurteilung des posttraumatischen Knorpelschadens bestimmt.
Ergebnisse und Schlussfolgerung: Von 51 Patienten (Alter 51 Jahre (20-71), m:w 28:23) hatten 14 (28%) eine Monteggia-Frakturen und 37 (72%) eine Monteggia-like-lesion. Unter den am häufigsten vorkommenden Bado Typ II Frakturen (28/33; 84,8%) waren 20% (10/26) Jupiter C und 16% (8/26) Jupiter A Frakturen. 43/50 (86%) Frakturen wurden primär und 7/50 (14%) sekundär definitiv versorgt. Es erfolgten in 20/51 Fällen eine Radiuskopfresektionen, in 31/51 Fällen eine erhaltende Therapie (Plattenosteosynthese 1/51, Radiuskopfschrauben 9/51 und 21 Repositionen ohne operative Therapie) und bei 4/51 Patienten wurde eine Radiuskopfprothese implantiert. Eine Nachuntersuchung mit Röntgen fand im Durchschnitt letztmalig nach 17 Monaten statt. Zum Zeitpunkt der Auswertung scheint die Radiuskopfresektion keinen negativen Einfluss auf die Entwicklung der ulnohumeralen Cubitalarthrose zu haben. Es bestand kein Unterschied der Progredienz einer Arthrose im Vergleich von Radiuskopferhalt, -resektion oder prothetischer Versorgung (p>0,05). Im Durchschnitt nahm die Arthrose um einen Schweregrade in der Klassifikation nach Baird und Jackson zu.
Die Datenerhebung zum aktuellen Zeitpunkt zeigte, dass die Entwicklung einer ulnohumerale Cubitalarthrose scheinbar nicht durch eine Radiuskopfresektion beeinflussbar ist.