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Septische Endoprothetik – der DRG Supergau?
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Veröffentlicht: | 5. Oktober 2015 |
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Fragestellung: Vor dem Hintergrund der steigenden Anzahl komplexer septischer Wechseleingriffe nach Endoprothese und der fraglichen Abbildung der Behandlung im DRG System wurden an einem überregionalen Zentrum für Wechselendoprothetik die dort durchgeführten Aufenthalte einer Kosten-Erlös-Analyse unterzogen.
Hiermit sollte das wirtschafliche Ausmaß der negativen Deckung vor dem Hintergrund einer auf Wechselendoprothetik spezialisierten Abteilung untersucht werden.
Die Universitätsklinik verfügt wie die meisten Uniklinika in Deutschland nicht über die Bezeichnung "Besondere Einrichtung".
Methodik: Mittels einer Abfrage aller septischen Endoprothesenbehandlungen über ICD10 Diagnose und OPS Codes wurden 160 Fälle im Zeitraum von eine Jahr (Juni 2013 bis Juni 2014) ermittelt.
Durch Vergleich der klinikinternen Kosten (OP, Station, Intensivstation, Implantate, Blutprodukte, Antibiotika, etc.) mit der jeweiligen angesteuerten DRG Matrix wurde der Deckungsbeitrag des stationären Falles ermittelt.
Hierbei wurden die bestehenden Zusatzentgelte für modulare Endoprothesen (ZE-25) an Hüftgelenk (4.999 Euro), Kniegelenk (2.835 Éuro) und Becken (ZE-01) (12.775 Euro) mit einbezogen.
Ergebnisse und Schlussfolgerung: Es zeigte sich insgesamt eine katastrophale Abbildung der stationären Behandlungen mit durchschnittlich sehr hohem negativem Deckungsbeitrag (durchschnittlich 10.400 Euro Defizit pro Fall) an unserer Universitätsklinik.
Überdurchschnittlich hohe Defizite waren mit Problemkeimen und der damit assoziierten Antibiotikatherapie (z.Bsp. Cubicin, Fosfomycin, Linezolid o.ä) assoziiert.
Mehr als 70% der Patienten wurden von umliegenden Krankenhäusern zuverlegt, bei mehreren Krankenhäusern wurde eine fehlende antibiotische Therapiemöglichkeit wegen zu hoher Kosten angegeben.
Es besteht somit trotz der Verbesserung der Abbildung der Endoprothesenwechsel mit Ausbau und Einbau in einem stationären Aufenthalt eine kritische Erlössituation für spezialisierte Einrichtungen, sofern diese nicht einen Zentrumszuschlag beziehen oder eine besondere Einrichtung im DRG System sind.