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22. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung

Deutsches Netzwerk Versorgungsforschung e. V.

04.10. - 06.10.2023, Berlin

Umsetzung der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase im Pflegeheim – Ergebnisse einer bundesweiten Fragebogenerhebung

Meeting Abstract

  • Tanja Schleef - Medizinische Hochschule Hannover, Institut für Allgemeinmedizin und Palliativmedizin, Hannover
  • Christopher Berloge - Medizinische Hochschule Hannover, Institut für Allgemeinmedizin und Palliativmedizin, Hannover
  • Anna Völkel - Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Department für Versorgungsforschung, Oldenburg
  • Anna Levke Brütt - Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Department für Versorgungsforschung, Oldenburg
  • Falk Hoffmann - Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Department für Versorgungsforschung, Oldenburg
  • Stephanie Stiel - Medizinische Hochschule Hannover, Institut für Allgemeinmedizin und Palliativmedizin, Hannover

22. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung (DKVF). Berlin, 04.-06.10.2023. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2023. Doc23dkvf173

doi: 10.3205/23dkvf173, urn:nbn:de:0183-23dkvf1733

Veröffentlicht: 2. Oktober 2023

© 2023 Schleef et al.
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Gliederung

Text

Hintergrund und Stand der Forschung: Um die Versorgung am Lebensende zu verbessern, wurde das Konzept des Advance Care Planning (ACP) entwickelt. Als strukturierter und kontinuierlicher Beratungsprozess von Betroffenen, ihren Angehörigen und den an der Versorgung Beteiligten zielt ACP auf eine gemeinsame Entscheidungsfindung und informierte Einwilligung bzw. Ablehnung im Falle zukünftiger gesundheitlicher Krisen, die mit Einwilligungsunfähigkeit einhergehen [1]. In Deutschland trat 2018 der § 132g SGB V (Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase) in Kraft, wodurch vollstationäre Pflegeeinrichtungen nach Erfüllen der Zulassungsbedingungen Leistungen in Anlehnung an das Konzept von ACP zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen können [2]. Bislang liegen keine strukturierten Daten zur Implementierung und Ausgestaltung der gesundheitlichen Versorgungsplanung in Deutschland vor.

Fragestellung und Zielsetzung: Ziel ist es zu ermitteln, in welchem Umfang und wie die gesundheitliche Versorgungsplanung bisher in Pflegeheimen umgesetzt ist, welche Zulassungsbarrieren bestanden bzw. bestehen und welche Angebote der Vorausplanung und Palliativversorgung in (noch) nicht zugelassenen Heimen existieren.

Methode: Im Rahmen des vom Innovationsfonds geförderten Projektes Gut-Leben wurde eine bundesweite postalische Befragung von Pflegeheimen durchgeführt. Die Grundgesamtheit bildeten 11.625 Heime des AOK-Pflegenavigators nach Ausschluss von teilstationären Einrichtungen, Tagespflege- und Kurzzeitpflegeheimen. Aus diesen wurde eine Zufallsstichprobe von 1.400 Heimen gezogen, bezüglich der Ausschlusskriterien geprüft und die Leitungspersonen für ein namentliches Anschreiben ermittelt. Ein Reminder wurde 3 Wochen nach dem Erstanschreiben versandt. Für die Auswertung sind deskriptive statistische Methoden vorgesehen, darüber hinaus Analysen stratifiziert nach dem Zulassungsstatus der Heime.

Ergebnisse: Für die endgültige Stichprobe konnten 1.370 vollstationäre Heime plausibilisiert werden. Insgesamt wurden 323 Fragebögen zurückgesandt. Die Gesamt-Rücklaufquote lag bei 24%, der bundesland-spezifische Rücklauf bei 13–38%. Derzeit erfolgt die Dateneingabe, auf dem Kongress werden die abschließenden Ergebnisse präsentiert.

Diskussion: Die Ergebnisse werden sowohl Hinweise zu Strukturmerkmalen auf Heimebene liefern, die im Zusammenhang mit der Ausgestaltung der Versorgungsplanung und Versorgung am Lebensende stehen, als auch Barrieren identifizieren, die die Umsetzung der Versorgungsplanung in Heimen behindern.

Implikation für die Versorgung: Die Ergebnisse können als Grundlage zur Anpassung des gesetzlichen Rahmens sowie der Ausgestaltung in den Einrichtungen genutzt werden. Einige Erkenntnisse, z.B. zu Zulassungsbarrieren, dürften auch auf Einrichtungen der Eingliederungshilfe übertragbar sein, welche ebenfalls Leistungen nach § 132g SGB V erbringen können.

Förderung: Innovationsfonds/Versorgungsforschung; 01VSF21040


Literatur

1.
In der Schmitten J, Rixen S, Marckmann G. Advance Care Planning: ein Konzept zur Stärkung der Autonomie pflegebedürftiger Menschen (nicht nur) am Lebensende. In: Jacobs K, Kuhlmey A, Greß S, Klauber J, Schwinger A, Hrsg. Pflege-Report 2022. 2022. pp. 83-102
2.
GKV-Spitzenverband. Vereinbarung nach § 132g SGB V vom 13.12.2017. 2017.