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22. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung

Deutsches Netzwerk Versorgungsforschung e. V.

04.10. - 06.10.2023, Berlin

Modellvorhaben zur Übertragung heilkundlicher Aufgaben an Pflegefachpersonen: Gesetzliche Möglichkeiten des § 63 Abs. 3c bzw. § 64d SGB V und deren Barrieren

Meeting Abstract

  • Franka Mühlichen - Deutsches Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen e. V. (DZNE), Greifswald, Deutschland
  • Bernhard Michalowsky - Deutsches Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen e. V. (DZNE), Greifswald, Deutschland
  • Anika Rädke - Deutsches Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen e. V. (DZNE), Greifswald, Deutschland
  • Maresa Buchholz - Deutsches Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen e. V. (DZNE), Greifswald, Deutschland
  • Pia Elisa Madaida Lerch - AOK Nordost. Die Gesundheitskasse
  • Wolfgang Hoffmann - Deutsches Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen e. V. (DZNE), Greifswald, Deutschland

22. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung (DKVF). Berlin, 04.-06.10.2023. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2023. Doc23dkvf237

doi: 10.3205/23dkvf237, urn:nbn:de:0183-23dkvf2377

Veröffentlicht: 2. Oktober 2023

© 2023 Mühlichen et al.
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Gliederung

Text

Hintergrund und Stand (inter)nationaler Forschung: Erweiterte Pflegerollen, die Übernahme heilkundlicher Aufgaben, könnten die Versorgung verbessern, vor allem in strukturschwachen Regionen mit erschwertem Zugang zur ambulant ärztlichen Versorgung. Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3c (2008 – 2022) sowie § 64d SGBV (seit 2022), mit der für Kassen verpflichtenden Umsetzung, könnten solche Potentiale realisieren. Seit der Einführung im Jahr 2008 existiert jedoch lediglich ein Modellvorhaben mit einem Versorgungsvertrag nach § 63 Abs. 3c, (Das Innovationsfond Projekt InDePendent) angepasst und soll in ein Modellvorhaben nach § 64d SGB V überführt werden. Wir berichten hier über die bestehenden Hürden in der Implementierung solcher Modellvorhaben.

Fragestellung und Zielsetzung, Hypothese: Welche Hürden bestehen bei der Initiierung und Implementierung von Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3c bzw. § 64d SGB V und wie können diese Hürden erfolgreich bewältigt werden?

Methode: Anhand des InDePendent Projektes („Interprofessionelle Demenzversorgung: Aufgabenneuverteilung zwischen Ärzten und qualifizierten Pflegefachpersonen in der häuslichen Versorgung“) werden Barrieren und mögliche Lösungen für Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3c bezüglich Qualifikation, Versorgungsverträgen und Implementierung der Intervention dargestellt.

Ergebnisse: Zur Umsetzung von Modellprojekten nach § 63 Abs. 3c SGB V fehlte es bisher an der Möglichkeit, Pflegefachpersonen den Versorgungsvertrag aufzunehmen. Unklarheiten zur Qualifikation der Pflegefachpersonen, zur Budgetierung und zur Haftung bei der Aufgabenübertragung der Heilkunde, fehlende länderspezifische administrative Rahmenvorgehen für die Qualifikation bei bundesweiten Projekten, vorab Genehmigungen zweier Bundesministerien und die Umsetzung eines Modellprojektes mit staatlicher Prüfung könnten Gründe für das Scheitern dieser Modellprojekte sein. Im InDePendent Projekt konnten diese Hürden mit entsprechender Vorarbeit und Beharrlichkeit der beteiligten Akteure überwunden werden.

Diskussion: Vertragliche und rechtliche Unklarheiten sowie das uneinheitliche Bild über die Qualifikation von Pflegefachpersonen, erschwerten die Umsetzung von § 63 Abs. 3c SGB V Projekten bisher. Mit dem § 64d SGB V sollten Rahmenbedingungen zur Übertragung heilkundlicher Tätigkeiten geklärt werden und die Umsetzung von Modellprojekten zur Übertragung der Heilkunde gangbar gemacht werden. Mit weiteren gesetzlichen Anpassungen könnten künftig mehr Modellprojekte umgesetzt werden.

Implikation für die Versorgung: Erste Modellprojekte zur Übertragung heilkundlicher Tätigkeiten sind von entscheidender Bedeutung, um die Rolle der Pflege aufzuwerten und attraktiver zu machen. Gleichzeitig könnten Versorgungslücken geschlossen, die Belastung im ambulant ärztlichen Bereich reduziert und die Qualität der Versorgung erhöht werden. Hierfür muss aber weiterhin an den rechtlichen Rahmenbedingungen gearbeitet und. die Barrieren in der Umsetzung abgebaut werden damit die Umsetzung von Modelvorhaben niedrigschwelliger gelingt.