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Wissenschaftliche Politikberatung – die Entwicklungsarbeit des IQTIG am Beispiel der Sepsis
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Veröffentlicht: | 12. März 2024 |
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Hintergrund/Fragestellung: Das IQTIG ist gemäß § 137a SGB V dazu berufen, den G-BA als Auftrag- und Normgeber mit Empfehlungen zu allen Fragen der gesetzlichen Qualitätssicherung zu beraten und agiert hierbei zwar wissenschaftlich unabhängig, aber in einem politischen Kontext. Diese Entwicklungsherausforderung soll exemplarisch am Beispiel des Qualitätssicherungsverfahrens Sepsis [1] dargestellt werden, da diese Erkrankung aufgrund ihrer hohen Sterblichkeit sehr relevant im Sinne einer Verbesserung der medizinischen Versorgungsqualität ist.
Methoden: Die Entwicklung von Indikatoren erfolgt entlang einer kontinuierlich weiterentwickelten Methodik [2], die auf Leitlinien- und Literaturrecherchen, Expertenbeteiligung und Sozialdatenanalysen aufbaut und sich insbesondere an der Bedeutung für die Patientinnen und Patienten und dem Verbesserungspotential orientiert. Grundlage aller Indikatoren sind hochwertige Leitlinien, die einerseits die Evidenzgrundlage bilden, andererseits aber auch den Handlungsanschluss in der Versorgungslandschaft sicherstellen.
Ergebnisse: Ergebnis dieses methodischen Vorgehens ist ein evidenzbasiertes Indikatorenset, welches vor Überführung in eine mögliche Normgebung mittels einer Machbarkeitsprüfung erprobt wird. Für das Verfahren Sepsis wurden insgesamt drei fallbezogene, vier einrichtungsbezogene Indikatoren sowie ein Indikator und sechs Kennzahlen entwickelt, die über Sozialdaten bei den Krankenkassen erhoben werden können. Trotz der nur sieben Indikatoren sowie des reduzierten Aufwands durch den Schwerpunkt auf die einrichtungsbezogene Qualitätsmessung, die nur einmal jährlich erfolgt, adressiert dieses stringente Set den kompletten stationären Behandlungsverlauf von Diagnostik über Therapie bis zum Outcome. Es entspricht damit den neuen Eckpunkte-Anforderungen des G-BA [3]. Mit dem Schritt der Empfehlung eines evidenzbasierten Sets an den G-BA endet die wissenschaftliche Beratung des Instituts und es beginnt die politische Entscheidungsfindung, an deren Ende der G-BA die Entscheidung für eine mögliche Normsetzung trifft.
Schlussfolgerung: Die Entwicklung neuer Verfahren im Rahmen der gesetzlichen QS muss, um einer Normgebung zu genügen, auf Basis einer belastbaren Evidenz in ihren inhaltlichen Themen entwickelt werden und gleichzeitig politische Rahmenbedingungen, wie Nutzen-Aufwandsverhältnisse auf der Grundlage eines nachgewiesenen Verbesserungsbedarfs, erfüllen.
Interessenkonflikte: Keine
Literatur
- 1.
- Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen. Entwicklung eines Qualitätssicherungsverfahrens "Diagnostik, Therapie und Nachsorge der Sepsis": Abschlussbericht. Berlin:IQTIG; 2022. Verfügbar unter: https://iqtig.org/downloads/berichte/2022/IQTIG_Entwicklung-QS-Verfahren-Sepsis_Abschlussbericht_2022-05-31.pdf
- 2.
- Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen. Methodische Grundlagen: Version 2.0. Berlin: IQTIG; 2022: verfügbar unter: https://iqtig.org/downloads/berichte-2/meg/IQTIG_Methodische-Grundlagen_Version-2.0_2022-04-27_barrierefrei.pdf
- 3.
- Gemeinsamer Bundesausschuss. Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über Eckpunkte zur Weiterentwicklung der datengestützten gesetzlichen Qualitätssicherung. Berlin: G-BA; 2022. Verfügbar unter: https://www.g-ba.de/downloads/39-261-5386/2022-04-21_DeQS-RL_Eckpunkte_Weiterentwicklung.pdf