Artikel
Stärkere Einbindung der Komponente "Lehre" in die Verfahren zur Habilitation und zum Erwerb der apl.-Professur an der Medizinischen Fakultät Aachen
Suche in Medline nach
Autoren
Veröffentlicht: | 18. September 2012 |
---|
Gliederung
Text
Frage: Welche Auswirkungen hat die erweiterte Verankerung der Lehre in der Habilitationsordnung und in den Kriterien zur apl.-Professur?
Methoden: 2008 hat die Medizinische Fakultät Aachen die Habilitationsordnung und die Kriterien zum Erwerb der apl.-Professur geändert sowie einen Lehrbericht basierend auf der Lehrerhebung eingeführt. Für alle drei Neuerungen erhebt das Studiendekanat die Angaben zur Lehre und fungiert als Lotse bei der Kandidatenberatung. Der Abstimmungsprozess ermöglicht, die Lehre einem Monitoring zu unterziehen.
Ablauf: Neu in der Habilitationsordnung ist, dass Lehrleistungen vom Studiendekan bescheinigt werden müssen. Für die Verleihung der apl.-Professur wird in Absprache mit Lehrstuhlinhabern und Studiendekanat ein perspektivisches Lehrkonzept eingereicht. Die Koordinierungsgruppe Lehre begutachtet Anträge, thematisiert Unstimmigkeiten und fordert Nachleistungen/Neueinreichungen ein.
Ergebnisse: Seit Neuerung der Habilitationsordnung wurden von 35 Bescheinigungen des Studiendekans 56% mit sofortiger Zustimmung erteilt. Bei den apl.-Verfahren lag die sofortige Zustimmungsquote bei 65% von 43 Perspektivischen Lehrkonzepten, bevor eine positive Rückmeldung an das Dekanat erging.
Schlussfolgerungen: Diese Entwicklung bietet mehr Transparenz in der Lehre, weil das Zusammenspiel der Neuerungen die Lehre positiv beeinflusst. Angehende PD/apl.-er stehen zunehmend schon vor Antragstellung in Kontakt mit dem Studiendekanat. Wegen der hohen Fluktation der PD/apl.-er muss fortlaufend über Hintergründe, Ziele und Abläufe informiert werden, um die Abstimmungsprozesse auch in den Lehreinheiten nachhaltig zu verankern.