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Studierende mit psychischen Erkrankungen
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Veröffentlicht: | 18. September 2012 |
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Text
Basierend auf der Behindertenrechtskonvention der UNO trug die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) dem grundlegend gewandelten gesellschaftlichen Bild von Menschen mit Behinderung in der 2009 veröffentlichten Erklärung „Eine Hochschule für Alle“ Rechnung. So wie in unserer Gesellschaft sind auch an Universitäten und Hochschulen Studierende mit den verschiedensten Behinderungen und Beeinträchtigungen zu finden. Nur bei wenigen Studierenden mit einer Behinderung ist die Schädigung auf den ersten Blick offensichtlich. Auch bei psychischen Erkrankungen sind die Beeinträchtigungen unter denen die Betroffenen leiden, nicht immer sichtbar, zumal eine Vielzahl von psychischen Erkrankungen durchaus wechselhaft verläuft. Die veränderten Rahmenbedingungen an den Hochschulen bieten behinderten Studierenden einerseits Chancen auf größere Teilhabe, andererseits sind neue Risiken entstanden, z.B. durch die strikteren Lernverpflichtungen der Studierenden im Rahmen der Bachelor- und Masterstudienprogramme. Konsequenzen hat das besonders für die große Gruppe der chronisch kranken Studierenden mit nichtsichtbaren Behinderungen, die bislang ihre Studienbeeinträchtigungen zumeist selbstständig kompensieren konnten und jetzt erstmalig Nachteilsausgleiche im Studium für sich reklamieren können.
Das Ziel dieses Workshops ist ein Erfahrungsaustausch zu gemeinsamen Strategien im Umgang mit psychisch erkrankten Studierenden. Die Referenten berichten dabei zunächst von Ihren Aktivitäten in der „AG Studierenden mit psychischen Erkrankungen“ an der Universität zu Köln.