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NKLZ, gelehrtes und gelerntes Curriculum in der Zahnmedizin: Management von Risikopatienten in der zahnärztlichen Behandlung und Umgang mit allgemeinmedizinischen Notfallsituationen an der Universität Freiburg [Bericht über Forschungsergebnisse]
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Veröffentlicht: | 19. September 2018 |
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Problemstellung/Ziele: Die Medizinische Fakultät Freiburg führte 2017 als erste bundesweit einen vollständigen Abgleich der Lerninhalte des Pflichtcurriculums im Studium der Zahnmedizin mit dem NKLZ (Nationalen Kompetenzorientierten Lernzielkatalog Zahnmedizin) mit Lehrenden und Studierenden durch. Da oftmals Diskrepanzen zwischen gelehrtem und gelerntem Curriculum festgestellt werden, wurden entsprechende Analysen durchgeführt.
Methoden: Die Datenerhebung erfolgte mithilfe einer vom Kompetenzzentrum Medizindidaktik Tübingen entwickelten Datenbank, die sich an die MERLIN-NKLM-Mapping-Datenbank anlehnt (http://nklz-mapping.medizin.uni-tuebingen.de/index.php). 45 Lehrende und 9 Studierende kartierten die Abdeckung der Kompetenzen des NKLZ im Freiburger Curriculum. Exemplarisch wird die wahrgenommene Abdeckung der Kompetenzen des Kapitels 20 „Prävention und Management von Notfällen und Risikopatienten“ aus beiden Perspektiven dargestellt.
Ergebnisse: Von den 49 abgeglichenen Lehrveranstaltungen haben Lehrende und Studierende übereinstimmend 19 identifiziert, in denen Themen des Kapitels 20 behandelt werden. Die Übereinstimmungen betreffen das Management von in klinischen Kursen häufig behandelten Risikopatienten und die in gesonderten Lehrveranstaltungen praktisch vermittelten Notfallmaßnahmen. Aus Studierendensicht werden weniger Lerninhalte des Kapitels 20 als aus Dozierendensicht gelehrt und diese werden impliziter abgedeckt. Die größten Unterschiede betreffen Teilkompetenzen, deren Formulierung im Kapitel 20 des NKLZ organspezifisch ausgerichtet ist.
Diskussion/Schlussfolgerungen: Die Unterschiede lassen sich möglicherweise darauf zurückführen, dass die Lerninhalte über mehrere Veranstaltungen verteilt vermittelt werden. Mögliche Ziele für curriculare Maßnahmen könnten daher sein:
- 1.
- explizite Abdeckung der Inhalte des Kapitels 20 mit einer gesonderten Lehrveranstaltung
- 2.
- kontinuierlicher Kompetenzerwerb auf „Handlungs- und Begründungswissen“-Ebene in mehr Lehrveranstaltungen im Curriculum als bisher
- 3.
- organspezifischere Ausrichtung der Lehre der Inhalte des Kapitels 20.