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Das DRG-System im stationären Sektor zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Gesundheitsökonomische Evaluation der Vergütungsreform am Beispiel von Patienten mit Hirninfarkt
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Veröffentlicht: | 6. September 2007 |
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Hintergrund: Mit der Einführung des DRG-basierten Vergütungssystems im stationären Sektor verbindet der Gesetzgeber das Ziel, die Transparenz über Krankenhausleistungen und -kosten zu erhöhen, den Krankenhauswettbewerb zu fördern und die Ausgaben im stationären Sektor zu senken. Flankierende Maßnahmen zur Qualitätssicherung sollen zeitgleich die Behandlungsqualität verbessern [Ref. 1]. Im Vorfeld wurde eine solche Wirkung dieser prospektiven Vergütungsform oft bezweifelt und eine schlechtere Versorgungssituation zumindest für einzelne Patientengruppen befürchtet [Ref. 2], [Ref. 3]. Die gesundheitsökonomische Evaluation geht daher am Beispiel von Patienten mit Hirninfarkt der Frage nach, welche Veränderungen sich in der Versorgung und den Krankheitsverläufen nach der Vergütungsreform tatsächlich beobachten lassen bzw. längerfristig zu erwarten sind. Dabei wird auch untersucht, ob bestimmte Patientengruppen von den Veränderungen mehr betroffen sind als andere.
Material und Methoden: Die Evaluation wird als Sekundäranalyse der Leistungs- und Kostendaten von Kran-kenversicherten mit einem Hirninfarkt in den Jahren 2002 bzw. 2004 (N= 3469, N= 2289) durchgeführt. Die deskriptiven Analysen der Routinedaten zu den stationären Aufenthalten, den Rehabilitationsmaßnahmen und dem Arzneimittelverbrauch stellen die beiden Studienkohorten gegenüber und berücksichtigen soziale Faktoren wie Alter, Geschlecht und Versichertenstatus. Zusätzlich wird ein Markov-Modell entwickelt, mit dessen Hilfe die längerfristigen Behandlungsergebnisse und Ressourcenverbräuche vor und nach Einführung der DRG-basierten Vergütung geschätzt werden können.
Ergebnisse: Die Untersuchung zeigt, dass sich die Versorgung von Hirninfarktpatienten nach Einführung der DRGs tatsächlich verändert. Dabei ergeben sich Unterschiede im Ausmaß dieser Veränderungen in Abhängigkeit von Alter und Geschlecht. Allerdings werden in einzelnen Bereichen die Versorgungsunterschiede geringer. Insgesamt ist längerfristig mit leicht positiven Veränderungen der Behandlungsergebnisse bei gleichzeitigem Kostenanstieg bei der Versorgung von Hirninfarktbetroffenen zu rechnen.
Schlussfolgerungen: Die DRG-basierte Vergütung bedarf vertiefender subgruppenspezifischer Evaluationen. Dabei ist vermehrt zu untersuchen, ob Veränderungen bei der Leistungserbringung zu Lasten bestimmter Populationen gehen. Weitere Anpassungen der Vergütungssystematik im stationären Sektor aber auch in den komplementären Bereichen scheinen erforderlich, um die proklamierten Ziele der Gesetzgebung zu erreichen.
Literatur
- 1.
- Deutscher Bundestag. Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des diagnoseorientierten Fallpauschalensystems für Krankenhäuser (Fallpauschalengesetz - FPG). Bundesdrucksache 14/ 6893 vom 11.09.2001
- 2.
- Lüngen M, Lauterbach KW. DRG in deutschen Krankenhäusern. Umsetzung und Auswirkung. Stuttgart, New York: Schattauer 2003.
- 3.
- Simon M. Neue Krankenhausfinanzierung - Experiment mit ungewissem Ausgang. Zur geplanten Umstellung auf ein DRG-basiertes Fallpauschalensystem. Paper der Arbeitsgruppe Public Health. Berlin: Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung 2000.