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Veröffentlicht: | 6. September 2007 |
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Gliederung
Text
Einleitung/Hintergrund: Bei der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI in vollstationärer Pflege ist nach den derzeit gültigen gesetzlichen Regelungen und Richtlinien vom Gutachter bei der Feststellung der Pflegestufe III seit einiger Zeit auch der Zeitbedarf für die Behandlungspflege von den Gutachtern mit einzuschätzen. Hierbei sind die individuellen Besonderheiten des Einzelfalles zu berücksichtigen. Bei der Mehrzahl der Begutachtungen sind hierbei überwiegend lediglich „Routinemaßnahmen“ zu berücksichtigen, die den Gutachtern gut bekannt sind und bei denen sich im Gutachterkreis auch nur enge Schwankungen in den Zeitspannen der anrechenbaren Pflegezeiten ergeben dürften. Die Bemessung dieses Pflegeaufwandes erfolgt sowohl durch Ärzte als auch durch Pflegekräfte. Bislang gibt es zur Bemessung dieser behandlungspflegerischen Leistungen, insbesondere differenziert nach beiden Professionen, aber nur wenige systematische Untersuchungen. Deshalb sollte die zuvor genannte Vermutung im Kreis der Pflegegutachter des MDK WL nun durch eine Befragung explizit abgesichert werden. Außerdem sollte dabei auch eruiert werden, ob hierzu in unserem Dienst noch Erläuterungen in der Hilfe zur Pflegebegutachtung oder innerhalb unserer regulären Fortbildungen zur Vereinheitlichung der Begutachtung nötig sind.
Material und Methode: Es wird derzeit zu dieser Fragestellung eine internetbasierte Befragung im MDK WL durchgeführt. Hieran kann jeder Gutachter anonym an einer Abfrage teilnehmen und in diesem Rahmen sowohl zu typischen einfachen als auch zu eher seltenen komplexen behandlungspflegerischen Verrichtungen den von ihm geschätzten Pflegeaufwand für eine typische und unkomplizierte Verrichtung angegeben. Die Umfrage erfolgt nach Professionen getrennt. Nach deren Abschluss ist sowohl eine synoptische Auswertung für die einzelnen Verrichtungen als auch für die beiden Gutachtergruppen im Vergleich geplant.
Ergebnisse: Bei der diesjährigen Tagung sollen die Ergebnisse der Befragung und erste Schlussfolgerungen hieraus vorgestellt werden.
Diskussion/Schlussfolgerungen: Es wird erwartet, dass die Gutachtergruppen bezüglich der typischen einfachen Verrichtungen der Behandlungspflege keine signifikanten Unterschiede aufweisen, dass dies aber bei seltenen sehr komplexen Verrichtungen im beiden Gruppen sein könnte. Entsprechende Schulungen wären dann nötig.