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Ethik in der Forschung: Publikationsrechte bei Drittmittelprojekten
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Veröffentlicht: | 6. September 2007 |
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Rationale: Forschungsnehmer von epidemiologischen Drittmittelstudien sind immer wieder damit konfrontiert, dass öffentliche oder private Auftraggeber die Publikationsfreiheit der durchführenden wissenschaftlichen Einrichtungen beschränken wollen. Dies geschieht z.B. dadurch, dass Drittmittelgeber entsprechende Vertragsklauseln durchsetzen wollen, die einer guten wissenschaftlichen Praxis entgegenstehen oder gar gegen ethische Prinzipien verstoßen. Auf dem Workshop soll herausgearbeitet werden, welche Grundprinzipien und Minimalkriterien für wissenschaftliche (Forschungs-) Aufträge durch öffentliche oder private Auftraggeber gelten müssen und welche Bedingungen von Seiten der Wissenschaft erfüllt sein müssen, um z.B. der Forderung für Gute Epidemiologische Praxis (GEP) „Die Publikation der Ergebnisse einer Auftragsforschung darf nicht verhindert, behindert oder unzumutbar verzögert werden“ gerecht zu werden (http://www.dgepi.de/doc/Empfehlungen.doc). Ein konkreter Anlass für diese Diskussion ist die Vergabepraxis der Stadt Frankfurt zur Untersuchung der Spätfolgen des so genannten Hoechst-Störfalls im Jahre 1993 (http://www.bips.uni-bremen.de/hoechst.php). Vertragsklauseln, die ein Publikationsverbot beinhalten, hinderten unabhängige Institute daran, einen Forschungsauftrag von der Stadt anzunehmen.
Auf dem Workshop werden Beispiele und Erfahrungen aus der Praxis berichtet und den etablierten Standards einschlägiger Organisationen gegenübergestellt. Beispielhaft werden Vertreter verschiedener Fördereinrichtungen wie z.B. der DFG und der Ethikkommissionen ihre Position darstellen, um die beschriebene Problematik aus verschiedenen Blickwinkeln zu diskutieren.
Ziel der Veranstaltung ist es, eine Position von Seiten der Wissenschaft zu formulieren und zu überlegen, welche sinnvollen Schritte unternommen werden können, um die einzelnen Wissenschaftler oder Einrichtungen darin zu unterstützen, die Publikationsfreiheit sicher zu stellen und ihre Position bei entsprechenden Vertragsverhandlungen zu stärken und dabei berechtigte Interessen von Drittmittelgebern zu berücksichtigen.