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Gesundheitsberichterstattung als Instrument der Entscheidungsunterstützung im modernen Sozialstaat
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Veröffentlicht: | 6. September 2007 |
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Die Gesundheitsberichterstattung ist in Bayern dem Öffentlichen Gesundheitsdienst in Art. 10 des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes als Pflichtaufgabe vorgegeben. Sie ist inhaltlich an die Planung von Präventions- und Gesundheitsförderungsmaßnahmen gebunden. Aus politischer Perspektive fungiert die Gesundheitsberichterstattung einerseits als planerische Grundlage staatlichen Handelns (z.B. bei der Planung der Gesundheitsinitiative Gesund.Leben.Bayern), andererseits als indirektes Steuerungsinstrument in einem pluralistischen Gesundheitswesen. Letzteres ist dadurch bedingt, dass viele Aufgaben der Prävention und Gesundheitsversorgung in Deutschland nicht direkt durch den Staat (oder die Kommune) übernommen werden, sondern durch Dritte, vor allem Ärzteschaft, Sozialversicherungsträger und Wohlfahrtsverbände. Der Staat gibt dafür Rahmenbedingungen vor und prüft, ob die Aufgabenerfüllung in ausreichendem Umfang erfolgt. In diesem Sinne ordnet sich die Gesundheitsberichterstattung in Bayern bewusst in ein modernes Sozialstaatsverständnis ein. Sie ermöglicht, dass der Staat nicht auf jegliche gesundheitliche und soziale Zielsetzungen und deren Controlling verzichtet, dass er aber im Sinne einer Begrenzung der Staatsquote auch nicht diese Zielsetzungen durchgehend mit eigenen Behörden und Maßnahmen verfolgt und dennoch Gesundheitsgefährdungen für das Gemeinwohl oder Gefahren für die öffentliche Gesundheit rechtzeitig erkennt. Die bayerische Gesundheitsberichterstattung stellt somit die Handlungsautonomie der Akteure und Partner im Gesundheitswesen in Rechnung, bei gleichzeitiger Hinführung auf gemeinsame, durch den epidemiologischen Bedarf definierte Ziele. Der Vortrag veranschaulicht diese Sichtweise durch praktische Beispiele aus bayerischer Politik und Gesundheitsberichterstattung.