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Knochenverankerung eines CI-Sprachprozessors
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Veröffentlicht: | 19. April 2011 |
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Text
Hintergrund: Üblicherweise wird der CI-Sprachprozessor problemlos an der Ohrmuschel getragen. Aber wie kann man den Sprachprozessor befestigen, wenn das Tragen an der Ohrmuschel nicht möglich ist?
Material und Methode (Fallbericht): Bei Frau K wurden seit 1972 wegen rezidivierender Mastoiditis insgesamt 15 Ohroperationen alio loco durchgeführt. Eine kombinierte Schwerhörigkeit beidseits wurde im Jahr 2007 mit knochenverankerten Hörgeräten beidseits versorgt. Bei progredienter Hörminderung wurde im Jahr 2010 die Cochlea-Implantation auf der rechten Seite durchgeführt. Der perkutane Pfeiler (Abutment) für das knochenverankerte Hörgerät wurde entfernt. Das Implantat wurde belassen. Aufgrund der zahlreichen Voroperationen und daraus resultierenden retroaurikulären Deformität war das Tragen des konventionellen hinter dem Ohr Sprachprozessors nicht möglich. Das noch vorhandene BAHA- Implantat konnte zur Verankerung des Sprachprozessors erneut freigelegt werden. Eine spezielle Schelle wurde zur Haltung benutzt.
Ergebnis: Durch die Nutztung des BAHA-Implantats wurde eine stabile, komfortable und kosmetisch unauffällige Fixierung des Sprachprozessors erreicht.
Schlussfolgerung: In Situationen mit schwieriger Fixierung eines CI-Sprachprozessors sollte eine Knochenverankerung in Betracht gezogen werden.