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Elektrisch-akustische Stimulation: Funktionelle Ergebnisse im Vergleich zur konventionellen CI Versorgung
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Veröffentlicht: | 19. April 2011 |
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Patienten, welche nach Cochlea-Implantation über ein ausreichendes Tieftongehör verfügen, können elektrisch erzeugte Reizmuster und akustische Reize derart integrieren, dass sich die Wahrnehmung von Sprache, besonders im Störgeräusch, und auch die Musikabbildung deutlich verbessern.
Zielsetzung: Vergleich der Hörleistung in verschiedenen Patientengruppen (1) Cochlea-Implantat (CI) einseitig, (2) CI beidseitig, (3) bimodal (CI und Hörgerät auf der Gegenseite), (4) elektrisch-akustische Stimulation (EAS best aided, CI und HG am gleichen Ohr, zusätzlich HG am Gegenohr).
Methode: Bestimmung der Sprachverständlichkeitsschwelle (SVS) mit dem Oldenburger Satztest. Konfigurationen: (A) Sprache und Störgeräusch frontal, (B) Sprache frontal, unkorreliertes Störgeräusch aus vier Raumecken. Störgeräuschbedingungen: (I) Oldenburger Störgeräusch, (II) CCITT Störgeräusch, unmoduliert, (III) Rauschen nach Fastl (CCITT Störgeräusch, sprachsimulierend amplitudenmoduliert). SVS Bestimmung adaptiv, Sprachsignalpegel fest bei 65 dB, Störgeräuschpegel adaptiv, geschlossene Antwortform des OLSA. Jeweils 10 Probanden der verschiedenen Versorgungsgruppen nahmen an der Studie teil.
Ergebnisse: In allen Testbedingungen ist die in Gruppe 4 ermittelte SVS am geringsten und erreicht damit das beste Ergebnis, Gruppe 1 erzielt die höchste SVS und schneidet und damit im Vergleich am schlechtesten ab. Die größte Differenz zwischen den SVS-Ergebnissen zeigt sich in der komplexesten Störschall-Kondition B-III: +5,7 dB, +1,6 dB, –1,9 dB, –3,9 dB (Gruppen 1–4 respektive).
Schlussfolgerungen: Die Ergebnisse belegen die Verbesserung der Hörleistung mit CI durch eine zusätzliche akustische Übertragung tieffrequenter Sprachinformation besonders in komplexen Störschallbedingungen.