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Bilaterale Versorgung zweier verschiedener Mittelohrimplantatsysteme
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Veröffentlicht: | 15. April 2013 |
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Implantierbare Mittelohrhörgeräte werden eingesetzt, wenn gewöhnliche Hörgeräte wegen medizinischer Probleme nicht genutzt werden können. Voll-und teilimplantierbare Hörsysteme sind für mittel- bis hochgradige Schallempfindungs- und kombinierte Schwerhörigkeit geeignet. Es sind verschiedene Mittelohrimplantate zugelassen.
An Hand eines Fallbeispiels wird die bilaterale Versorgung von zwei verschiedenen Mittelohrimplantaten bei einem Patienten beschrieben. Es wurde bei geeigneter Indikation zunächst ein Carina-System rechts und nach zwei Jahren ein Vibrant Soundbridge-System links implantiert. Nach beiden Implantationen erfolgte die Erstanpassung und Hörrehabilitation.
Ergebnisse: Die Ausgangsbefunde zeigen rechts eine kombinierte Schwerhörigkeit bis 60 dB bei 1 kHz und 70 dB bei 4 kHz mit Schallleitungskomponente von 10 dB, das Mehrsilberverstehen im Freiburger Test ist bei 70 dB 60% und das Einsilberverstehen bei 90 dB 70%. Links liegt eine Schwerhörigkeit bis 50 dB bei 1 kHz und 60 dB bei 4 kHz vor. Das Mehrsilberverstehen ist 50% bei 70 dB und das Einsilberverstehen bei 90 dB 55%. Nach Implantation des Carina-Systems rechts werden im Mehrsilber-Test 70% verstanden. Die Einsilber-Verständlichkeit liegt bei 65 dB in Ruhe bei 40%. Das Hörvermögen liegt rechts bei 40 dB. Links besteht nach Implantation eines Vibrant Soundbridge-Systems ein Hörvermögen zwischen 28 und 35 dB. Das Mehrsilberverstehen liegt bei 65 dB bei 100% und im Einsilberverstehen bei 65 B in Ruhe bei 70% links.
Die Implantation von Mittelohrhörgeräten ist erfolgreich etabliert und bietet bei geeigneter Indikation eine Alternative zu HdO- und IdO-Hörgeräten. Die Kombination zweier verschiedener Systeme zur bilateralen Versorgung mit zufriedenstellenden Hörvermögen konnte im Fallbeispiel erfolgreich gezeigt werden
Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.