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Phalloidin ist kein geeigneter Marker zur Beurteilung der Haarzellvitalität
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Veröffentlicht: | 30. März 2016 |
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Einleitung: Phalloidin ist eines der Toxine des grünen Knollenblätterpilzes, das eine irreversible Bindung mit dem intrazellulären F-Aktin der Cytoskeletts eingeht. Diese Eigenschaft macht man sich in der Immunhistochemie beispielweise mit der Koppelung an fluoreszierende Farbstoffe zunutze.
In der Innenohrforschung wird Phalloidin „standardmäßig“ zur Markierung der Haarzellen des Corti´schen Organs verwendet. Bei einem positiven Nachweis der regelrechten Reihung der äußeren und inneren Haarzellen wird dies als intakter Haarzellapparat gewertet.
Material und Methoden: In der hier vorgestellten Untersuchung wurden die Corti´sche Organe von DDR1-Mausmutanten entnommen und immunhistochemisch sowie transmissionselektronenmikroskopisch untersucht. DDR1 steht für Discoidin Domain Receptor 1 und kodiert einen unabhängigen Tyrosin Kinase Rezeptor für Kollagen.
Ergebnisse: In der immunhistochemisch durchgeführten Phalloidin-Markierung wurden vermeintlich intakte äußere Haarzellen nachgewiesen. Im Gegensatz dazu demarkierten sich bei der elektronenmikroskopischen Analyse der Haarzellen sehr wohl deutliche Schädigungen der äußeren Haarzellen: Es zeigten sich intrazelluläre Vakuolen, Ablösungen der inneren Zellmembran sowie deutliche Dehiszenzen im Cytoplasma. Die Cuticularplatte mit der typischen Anordnung der Zilien blieb hingegen intakt.
Schlussfolgerung: Die Untersuchungen zeigen, dass der immunhistochemische Nachweis einer regelrechten Phalloidin-Markierung der Haarzellen keineswegs einen intakten Zustand der Haarzellen widerspiegelt. Die Interpretation einer solchen Phalloidin-Markierung ohne Kenntnis der subzellulären Strukturen der Haarzellen ist daher äußerst kritisch zu sehen.
Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.