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Entwicklung eines Prototyps einer neuen Cochlea-Implantat-Elektrode (Hybrid-M) mit Formgedächtniseffekt
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Veröffentlicht: | 30. März 2016 |
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Cochlea-Implantate (CI) für den Restgehör-Erhalt haben derzeit alle dünnen, geraden Elektroden und kommen an der Außenwand der Cochlea zu liegen. Damit verbundene Nachteile sind erhöhter Energieverbrauch sowie geringerer Insertionstiefe. Zur Erzielung einer endgültigen perimodiolaren Position wurde ein Formgedächtnis-Inlay aus einer Nickel-Titan (NiTinol) in eine herkömmliche Hybrid-L Elektrode (Cochlear Ltd., Sydney, Australien) eingebracht.
Material und Methode: Ein CAD-basiertes Design einer neuen Elektrode mit Nitinol-Inlay wurde erstellt. In mehreren Iterationen wurden unterschiedliche NiTinol-Inlays mit unterschiedlichen Umwandlungstemperaturen prototypisch erstellt und experimentell in ein Cochlea-Phantom sowie in Felsenbeinpräparate inseriert, die in einem Wasserbad mit steuerbarer Temperatur (20 °C bis 45 °C) temperiert waren. Die endgültige Position nach der Aktivierung des Formgedächtniseffektes wurde anhand von DVT-Bildgebung sowie Histologie ermittelt. Um die vorzeitige Krümmung der Elektrode vor der Insertion zu verhindern, wurde die Insertion unter Absenkung der Temperatur in Felsenbein durchgeführt. Hierzu wurde das Mastoid mit 8° gekühltem Wasser aufgefüllt. Die Insertion erfolgte unter Wasser.
Ergebnisse: Die Insertionsversuche konnten wiederholt (n=5) im Cochlea-Phantom ohne Behinderung inseriert werden. Nach etwa 3,5 min krümmte sich die Elektrode dann von der Außenwand in die perimodiolare Endlage.
Bei 6 Insertionen in humane Felsenbeine konnte postoperativ in der Histologie keine Verletzung der Basilarmembran festgestellt werden.
Fazit: Durch Einsetzen eines Formgedächtnis-Aktuators aus NiTinol in eine herkömmliche Hybrid-L Elektrode konnte eine perimodiolare Position innerhalb der Cochlea bei zunächst gerader Elektrode erreicht werden.
Unterstützt durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Fa. Cochlear (Sydney, Australien); Fa. G. Rau (Pfortzheim)
Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.