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Wäre ein Studienleistungsmonitoring ein hilfreiches Evaluationsinstrument zur Beurteilung des Erfolgs der hessischen ‚Landarzt- und ÖGD-Quote‘?
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Published: | September 27, 2023 |
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Hintergrund: Auf Basis des Gesetzes zur Sicherung der hausärztlichen Versorgung und des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in Hessen (GHVÖG) wurde der sog. Hessische Weg konzipiert. In dessen Rahmen werden seit dem Wintersemester 2022/23 an den drei medizinführenden Universitäten Hessens bis zu 6,5% der in der Humanmedizin vorhandenen Studienplätze für spätere Hausärzte/innen sowie bis zu 1,3% für den Öffentlichen Gesundheitsdienst mittels Doppel-Vorabquote zur Verfügung gestellt und deren Ausbildung mit Schwerpunktcurricula begleitet.
Die Vergabe dieser Studienplätze erfolgt anhand eines zweistufigen Verfahrens, allerdings ohne die Note der Hochschulzugangsberechtigung miteinzuschließen: In Stufe 1 wird eine etwaige Teilnahme am TMS, eine vorangegangene einschlägige Berufsausbildung bzw. -tätigkeit sowie ein Freiwilligendienst oder die Ausübung eines Ehrenamts berücksichtigt. In Stufe 2 erfolgt eine Bewertung hinsichtlich der Motivation, Eignung, Reflexion und des Gesamteindrucks der Bewerber/innen (vgl. Verordnung zur Sicherung der hausärztlichen Versorgung und des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Hessen). Gleichzeitig hat die hessische Landesregierung die Universitäten beauftragt, das GHVÖG zu evaluieren und wissenschaftlich zu begleiten.
Fragestellung: Sollte im Rahmen dieser Evaluation ein „Studienleistungsmonitoring“ aller Studierenden des jeweiligen Jahrgangs differenziert nach Zulassungsmethode durchgeführt werden?
Diskussionspunkt: Dieser Aspekt der Evaluation würde auf einer „Defizit-Vermutung“ basieren, da er die Annahme impliziert, dass Studierende der Landarzt- bzw. ÖGD-Quote im Mittel und in Bezug auf das Medizinstudium als weniger leistungsfähig anzusehen sind, als Studierende der Regelzulassung bei der dem TMS bzw. der HZB ein höheres Gewicht beigemessen wird. Die auf Basis des vorgeschlagenen Monitorings festgestellten Studiumsleistungen könnten als Kriterium bei der Weiterentwicklung von Konzeption und Umsetzung des Auswahlverfahrens sowie der curricularen Begleitung des Hessischen Wegs hinzugezogen werden.