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57. Kongress für Allgemeinmedizin und Familienmedizin

Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM)

28. - 30.09.2023, Berlin

Werden Empfehlungen benötigt, ob Gesundheitsfachberufe bei potenziellen Notfällen eine Arztpraxis, den ärztlichen Bereitschaftsdienst oder den Rettungsdienst einbeziehen?

Meeting Abstract

  • presenting/speaker Andreas Günther - Stadt Braunschweig, Fachbereich Feuerwehr, Braunschweig, Deutschland; Medizinische Hochschule Hannover, Institut für Allgemeinmedizin und Palliativmedizin, Hannover, Deutschland
  • Juliane Poeck - Universitätsklinikum Jena, Friedrich-Schiller-Universität Jena, Institut für Allgemeinmedizin, Jena, Deutschland; Medizinische Hochschule Hannover, Institut für Allgemeinmedizin und Palliativmedizin, Hannover, Deutschland
  • Sven Schwabe - Medizinische Hochschule Hannover, Institut für Allgemeinmedizin und Palliativmedizin, Hannover, Deutschland
  • Jutta Bleidorn - Universitätsklinikum Jena, Friedrich-Schiller-Universität Jena, Institut für Allgemeinmedizin, Jena, Deutschland
  • Nils Schneider - Medizinische Hochschule Hannover, Institut für Allgemeinmedizin und Palliativmedizin, Hannover, Deutschland
  • Bernhard Krakowka - Odenwaldkreis, Fachbereich Rettungsdienst, Deutschland

Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin. 57. Kongress für Allgemeinmedizin und Familienmedizin. Berlin, 28.-30.09.2023. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2023. DocOS-02-05

doi: 10.3205/23degam244, urn:nbn:de:0183-23degam2441

Published: September 27, 2023

© 2023 Günther et al.
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Text

Hintergrund: Bei Notfallsituationen in Pflegeeinrichtungen entscheiden Pflegefachpersonen darüber, ob ärztliche Kompetenz über hausärztliche Praxen, den ärztlichen Bereitschaftsdienst oder den Rettungsdienst einbezogen wird. Für diese Entscheidung wurden im Projekt NOVELLE (FKZ: 01NVF18007; G-BA Innovationsfonds) Empfehlungen entwickelt. Diese Empfehlungen berücksichtigen die Versorgungsrealität von Pflegefachpersonen und binden den Bewohnerwillen strukturiert ein.

Auch in anderen Versorgungssettings werden bei Notfällen derartige Entscheidungen von Gesundheitsfachpersonal oder von Hilfspersonal getroffen. Beispiele sind die häusliche Krankenpflege, Hausbesuche durch weitergebildete Medizinische Fachangestellte oder der Rettungsdienst. Im Rettungsdienst sind es Ärztliche Leitungen Rettungsdienst (ÄLRD), die medizinische Entscheidungen des Fach- und Hilfspersonals steuern sollen.

Fragestellung: Sollten Empfehlungen für die Wahl der weiterversorgenden Einrichtung bei potenziellen Notfällen für verschiedene Gesundheitsfachberufe oder Hilfspersonen in unterschiedlichen Versorgungssettings etabliert werden? An welche Zielgruppen sollten sich derartige Empfehlungen richten?

Diskussionspunkt: Bei einer Kurzbefragung nach einem spezifischen Fachvortrag schätzten die teilnehmenden ÄLRD entsprechende Empfehlungen im Sinne von Handlungsempfehlungen oder Leitlinien für Pflegefachpersonen und auch für andere Gesundheitsfachberufe als sinnvoll ein. Diese Einschätzung galt insbesondere für den Gesundheitsfachberuf im Rettungsdienst, also Notfallsanitäter.

Inwieweit teilen Hausärztinnen diese Einschätzung der ÄLRD? Diskutiert werden soll, ob derartige Empfehlungen für eine sektorenübergreifende Steuerung von Notfallpatienten durch Gesundheitsfachberufe aus hausärztlicher Sicht angebracht sind. Welche verschiedenen Rollen könnten sich für die Hausärzteschaft aus derartigen Empfehlungen ergeben? Die Diskussion sollte verschiedene Versorgungssettings betrachten und telemedizinische Angebote unterschiedlicher Akteure ebenfalls einbeziehen.