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Berücksichtigung der Sichtweisen von Hebammen bei der Definition zentraler Kompetenzen in der akademischen Bildung von Hebammen in Deutschland – Entwicklung und psychometrische Prüfung eines Assessment-Instruments
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Veröffentlicht: | 7. Februar 2024 |
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Hintergrund: Mit der Akademisierung des Hebammenwesens geht die gesetzliche Forderung eines empirischen Nachweises des Kompetenzerwerbs gemäß DQR-Level 6 in der akademischen Bildung von Hebammen einher. Die Identifikation und einheitliche Definition zentraler akademischer Hebammenkompetenzen ist hierfür grundlegend und sollte in einem gemeinsamen Aushandlungsprozess aller beteiligten Akteurinnen und Akteure erfolgen.
Ziel: Um die Sichtweisen von (nicht-)akademischen Hebammen und deren Relevanzeinschätzung hinsichtlich der Kernkompetenzen in der akademischen Bildung von Hebammen zu analysieren, wurde ein bestehendes Erhebungsinstrument auf den Kontext des deutschen Hebammenwesens angepasst und psychometrisch überprüft.
Methoden: Im Rahmen einer Querschnittsanalyse beantworteten N=193 (angehende) Hebammen den Fragebogen. Unter Berücksichtigung der Empfehlungen des International Confederation of Midwives und des deutschen Hebammenverbandes wurden 3 Items (evidenzbasierte Praxis, digitale Kompetenzen) als weitere zentrale Kompetenzen ergänzt. Die Prüfung der dimensionale Struktur des finalen Instruments (63 Items, 8 Domänen) erfolgte mittels einer exploratorischen Faktorenanalyse (EFA). Unterschiede in den Relevanzeinschätzungen von akademischen versus nicht-akademischen Hebammen wurden auf Mittelwertsebene analysiert.
Ergebnisse: Entgegen theoretischer Vorannahmen (8 Domänen) erwies sich die eindimensionale Struktur am geeignetsten (Eigenwert=18,36, aufgeklärte Varianz=29,6%). Nach Eliminierung von 20 Items aufgrund einer zu geringen Item-Konstrukt-Assoziation, bilden die restlichen 43 Items (λ=.495–.721) einen homogenen Itempool (Cronbach’s alpha=.954, rit=.460–.692). Die differenzierte Analyse hinsichtlich Relevanzeinschätzungen von akademischen versus nicht-akademischen Hebammen (tdf=106=–0.035; p=.97), sowie Studierende der Hebammenwissenschaft versus Hebammenschüler*innen (tdf=6.66=0.18; p=.86) ergab keine signifikante Mittelwertsunterschiede.
Relevanz: Um den Aushandlungsprozess einer kompetenzbasierten akademischen Bildung von Hebammen deutschlandweit mit verschiedenen Akteurinnen und Akteuren in Einklang zu bringen, ist ein Bewertungsinstrument sinnvoll, dass die eingeschätzte Relevanz der akademischen Kompetenzen zuverlässig und valide für alle beteiligten (Berufs-)Gruppen erfasst.
Schlussfolgerungen: Das adaptierte Instrument ist ein verlässliches und valides Instrument zur Messung der eingeschätzten Relevanz akademischer Hebammenkompetenzen aus Sicht (angehender) Hebammen. Für ein umfassendes Bild und zum Zweck weiterer Validierungsschritte, sollte das Instrument zukünftig zur Erfassung der Sichtweisen von medizinischem Personal, Laien und weiteren beteiligten Akteurinnen und Akteuren eingesetzt und psychometrisch geprüft werden.
Ethik und Interessenkonflikte: Ein Ethikvotum der Ethikkommission der Medizinischen Fakultät des Universitätsklinikums und der Universität Tübingen liegt vor (ethische Genehmigungsnummer 972/2021BO2, Datum 30.03.2022). Die Forschung wurde durch Eigenmittel finanziert. Es liegen keine Interessenkonflikte vor.