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Das Erlernen von Ultraschall im Hebammenstudium – Konzept zur Durchführung eines Moduls mit Wissensvermittlung und praktischen Übungen
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Veröffentlicht: | 7. Februar 2024 |
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Hintergrund: In Deutschland spielen Ultraschalluntersuchungen in der ärztlichen Versorgung von Schwangeren eine wesentliche Rolle. International führen teils auch Hebammen Ultraschalluntersuchungen durch, in Deutschland ist dies eher unüblich. In Deutschland ist es Hebammen grundsätzlich nicht untersagt, Ultraschall in ihrer Arbeit anzuwenden. Jedoch fehlt es an den erforderlichen Fachkenntnissen und der grundsätzlichen Möglichkeit der Abrechnung. Um das Wissen zu Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft zu erhöhen, wird seit 2021 ein Wahlpflichtmodul „Ultraschall“ im Studiengang „Hebammenkunde nachqualifizierend“ angeboten, auch im dualen Studium „B.Sc. Hebammenwissenschaft“ kann im 7. Semester ein Wahlpflichtmodul zum Ultraschall belegt werden.
Ziel/Fragestellung: Wie kann das Erlernen von Kompetenzen zur Durchführung von Ultraschalluntersuchungen in die Aus- und Weiterbildung von Hebammen in Deutschland integriert werden?
Methodik: Die inhaltlichen Aspekte des Ultraschallmoduls liegen in der praktischen Ausführung von Ultraschalluntersuchungen und theoretischer Wissensvermittlung.
Die sonografische Theorie lernen die Studierenden von Pränataldiagnostiker*innen, Gynäkolog*innen und thematisch erfahrenen Hebammen. Die rechtlichen Aspekte werden von einem Juristen aufgegriffen und diskutiert. In Übungen wird deutlich, worauf es bei der Kommunikation während einer Ultraschalluntersuchung ankommt. Auch wird die Durchführung von Ultraschalluntersuchungen durch Hebammen in Deutschland auf Einsatzmöglichkeiten und Effekte überprüft, diskutiert und reflektiert. Neben den Lehrenden werden weitere Expert*innen zu speziellen Aspekten wie der berufspolitischen Dimension eingeladen. Den praktischen Umgang mit einem Ultraschallgerät erlernen die Studierenden mithilfe von drei Ultraschallgeräten und verschiedenen Modellen. Nachdem der Umgang mit den Geräten sicherer ist und ein Großteil der Theorie behandelt wurde, konnte an Schwangeren mit unterschiedlicher Schwangerschaftsdauer geschallt werden.
Ergebnisse: Die Schlussfolgerung der Studierendengruppe aus schon examinierten Hebammen war, dass Hebammen Ultraschall erlernen und als ergänzendes Element in der Praxis ausführen sollten. Die Studierendengruppe empfand das Modul als sehr lohnenswert, lehrreich und sprach sich für die Umsetzung des Moduls für die gesamte Kohorte aus.
Relevanz: Da die Ultraschalluntersuchung das bildgebende diagnostische Verfahren in der Schwangerschaft ist und der Goldstandard zur Berechnung der Schwangerschaftsdauer, ist es unverständlich, dass das Erlernen und die Anwendung dieser Technik für Hebammen nicht selbstverständlich sind. Im ICM-Berufsprofil ist die Ausführung von Ultraschalluntersuchungen mit aufgenommen. Durch die Implementierung von Ultraschallkompetenz in das Tätigkeitsfeld der Hebamme würde eine Primärversorgung durch die Hebamme gestärkt.
Empfehlungen/Schlussfolgerungen: Das Erlernen von Ultraschalluntersuchungen, die Interpretation davon sowie das Aneignen von Fachwissen zur Sonographie sollten für Hebammen zugänglich sein. Dies wäre im dualen Studium, weiterführenden Masterprogrammen oder als Weiterbildung möglich.
Ethik und Interessenkonflikte: Es war nicht notwendig, die Forschungsarbeit einer Ethikkommission vorzulegen. Die Forschung wurde durch Eigenmittel finanziert. Es liegen keine Interessenkonflikte vor.
Das PDF des für die Tagung eingereichten Posters ist in deutscher Sprache als Anhang 1 [Anh. 1] verfügbar.