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7. Internationale Konferenz der Deutschen Gesellschaft für Hebammenwissenschaft (DGHWi) und 1. Konferenz zur pädagogischen Arbeit im Hebammenstudium (HEBA-Päd)

Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft e. V.
Deutscher Hebammenverband e. V.

08.02. - 10.02.2024, Berlin

Schwangerenvorsorge – wie sie ist und wie sie sein sollte

Meeting Abstract

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  • corresponding author Rainhild Schäfers - Institut für Hebammenwissenschaft, Medizinische Fakultät, Universität Münster, Deutschland
  • Dagmar Hertle - Barmer Institut für Gesundheitssystemforschung, Wuppertal, Deutschland

Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft. 7. Internationale Konferenz der Deutschen Gesellschaft für Hebammenwissenschaft (DGHWi), Heba-Päd – 1. Konferenz zur pädagogischen Arbeit im Hebammenstudium der Deutschen Gesellschaft für Hebammenwissenschaft (DGHWi) und des Deutschen Hebammenverbands (DHV). Berlin, 08.-10.02.2024. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2024. DocIK-V06

doi: 10.3205/24dghwi36, urn:nbn:de:0183-24dghwi367

Dieses ist die deutsche Version des Artikels.
Die englische Version finden Sie unter: http://www.egms.de/en/meetings/dghwi2024/24dghwi36.shtml

Veröffentlicht: 7. Februar 2024

© 2024 Schäfers et al.
Dieser Artikel ist ein Open-Access-Artikel und steht unter den Lizenzbedingungen der Creative Commons Attribution 4.0 License (Namensnennung). Lizenz-Angaben siehe http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/.


Gliederung

Text

Hintergrund: Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft sind präventive Leistungen und Bestandteil des Leistungskatalogs der Krankenkassen. Die Inhalte der Schwangerenvorsorge werden gemäß Mutterschaftsrichtlinien (MuRiLi) vom gemeinsamen Bundesausschuss verbindlich festgelegt. Trotz dieser Vorgaben gibt eine Auswertung der Daten von 1.253 BEK Versicherten im Jahr 2015 insbesondere bei den diagnostischen Verfahren Hinweise auf eine Überversorgung von Schwangeren. Laut MuRiLi sind die Durchführung Kardiotokographischer Untersuchungen (CTG) sowie mehr als 3 Ultraschalluntersuchungen nur mit medizinischer Indikation vorgesehen. Die Anwendung nicht medizinisch indizierter Ultraschalluntersuchungen ist seit dem 01. Januar 2021 per Verordnung zudem nicht mehr gestattet. Hinzu kommen zahlreiche individuelle Gesundheitsleistungen, die den Schwangeren angeboten werden.

Ziel/Fragestellung: Wie gestaltet sich die Schwangerenvorsorge heute und im Vergleich zum Jahr 2014?

Methode: Retrospektive Beobachtungsstudie. Endpunkte sind Angebot und Durchführung verschiedener diagnostischer Verfahren jenseits der MuRiLi sowie die laut MuRiLi zu erbringende Aufklärung bzw. das zu erbringende Beratungsangebot. Befragung von Erst- und Mehrgebärenden, deren letztes Kind zwischen 6 und 12 Monaten alt ist. Datenauswertung mittels Verfahren der deskriptiven Statistik, der Inferenzstatistik sowie Subgruppenanalysen, z.B. befundete/unbefundete Schwangerschaft. Als unbefundet gilt eine Schwangerschaft, auf die keiner der gelisteten Befunde im Mutterpass zutrifft, ein stationärer Aufenthalt nicht nötig und der Termin nicht länger als 3 Tage überschritten ist.

Vorläufige Ergebnisse: An der Befragung nahmen 1.667 Frauen teil – davon 48,5% (n=806) Erstgebärende. Im Mittel waren die Studienteilnehmerinnen 33,5 Jahre (SD 4,57). Die mittlere Schwangerschaftsdauer betrug 39,3 Schwangerschaftswochen (SD 2,28). 90,6% (n=1.510) der Studienteilnehmerinnen gaben Deutschland als Geburtsland an und 65,8% (n=1.095) verfügten über eine (Fach-) hochschulreife. 19,9% (n=332) der Schwangerschaften galten definitionsgemäß als unbefundete Schwangerschaft. 97,2% der Frauen mit einer unbefundeten Schwangerschaft haben mindestens eine CTG Kontrolle erhalten. 271 dieser Frauen machten Angaben zur konkreten Anzahl der CTG Kontrollen und gaben diese im Durchschnitt mit 5 Kontrollen an. 77,1% (n=215) der befragten Frauen mit einer unbefundeten Schwangerschaft, die Angaben zur Anzahl der Ultraschalluntersuchungen machten, haben mehr als 3, im Mittel 6,2 Ultraschalluntersuchungen erhalten. Weitere Ergebnisse z.B. zum Angebot der geburtsvorbereitenden Akupunktur und Kraniosacraltherapie, zum Beratungsumfang sowie der Vergleich mit den Daten aus dem Jahr 2014 werden im Vortrag präsentiert.

Relevanz: Im Interesse des Nachhaltigkeitsgedankens sollte eine Überversorgung in der Schwangerschaft nicht nur vor dem Hintergrund des damit in Verbindung stehenden erhöhten Ressourcenverbrauchs, sondern auch in Bezug auf die nachhaltige Gesundheit von Mutter und Kind vermieden werden. Eine Evaluation, inwiefern eine richtlinienkonforme Versorgung in der Schwangerschaft vorliegt, ist deshalb von entscheidendem Interesse.

Schlussfolgerung: Bereits in den vorläufigen Ergebnissen zeigen sich bei bestimmten diagnostischen Verfahren Hinweise für eine Überversorgung in der Schwangerschaft. Die weitere Auswertung der Daten wird zeigen, inwiefern sich dies auch bei erweiterten Auswertungsstrategien und -inhalten bestätigt.

Ethik und Interessenkonflikte: Es wurden 10.000 Fragebögen durch die BARMER an ihre Versicherten versendet. Die Rechtsgrundlage der Befragung ist der § 284 SGB V, Absatz 3 (mit Verweis auf Absatz 1) mit den Punkten 13 „Qualitätsprüfung“ und 19 „Vorbereitung von Versorgungsinnovation, Information der Versicherten und Unterbreitung von Angeboten nach § 68B Absatz 1 und 2“. Die Rücksendung der Fragebögen war durch einen beigelegten frankierten Rückumschlag. Die Teilnehmenden wurden ausdrücklich aufgefordert, auf persönliche Angaben auf dem Umschlag oder dem rückgesendeten Fragebogen zu verzichten. Die Rücksendung erfolgte damit anonymisiert an ein unabhängiges Institut, welches für die Dateneingabe und -übermittlung an das datenauswertende Institut für Hebammenwissenschaft verantwortlich zeichnete. Diesem wurde ein komplett anonymisierter Datensatz verschlüsselt übermittelt. Auf dieser Basis konnte auf das Einholen eines Ethikvotums verzichtet werden. Die Forschung wurde durch Eigenmittel finanziert. Es liegen keine Interessenkonflikte vor.